Aktiver Schallschutz am ZA Prag – Nichts geht mehr? Ein Ortstermin von Betroffenen mit der PSU

Beitrag von Uli Hangleiter, Vorsitzender des Netzwerks Killesberg und Umgebung e.V.:

Die DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (PSU) hatte dem Netzwerk Killesberg und Umgebung e.V. Ende September mitgeteilt, „dass die angekündigten Maßnahmen zur Ertüchtigung des aktiven Schallschutzes am ZA Prag zwischenzeitlich abgeschlossen wurden.“ Diese Maßnahmen hatten die betroffenen Anwohner und das Netzwerk seit Monaten gefordert, nachdem die Lärmbelastung der umliegenden Wohngebiete Wartberg und Dornbusch durch die Bewetterung der Tunnel immer stärker geworden war. Man muss dazu wissen, dass die Wohnumgebung des ZA Prag schon in der Planfeststellung als besonders belastet gesehen wurde.

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Foto von Wolfgang Rüter- Mehr dazu in seinem PS-Beitrag: „Frischluft- und Schallschutz-Probleme beim ZA Prag / Wartberg“

Zusammen mit o.a. „Vollzugsmeldung“ erreichte die Betroffenen die Einladung der PSU zu einem Ortstermin, bei der die Maßnahmen und ihre Wirkungen vorgeführt werden sollten. Dieser Termin fand am 4. Oktober 2016 statt. Im Vorfeld hatte das Netzwerk der Bahn geschrieben, dass „wir weniger Wert legen auf die Präsentation der Maßnahmen und deren Technik, als vielmehr auf deren Wirkungen in Form von Lärmminderungen…“ Vor allem wollten die Betroffenen Daten aus Messungen über längere Zeiträume und unter gleichen Betriebszuständen vorgeführt bekommen.

Die Bahn legte beim Ortstermin Wert auf die Feststellung, dass „die Lüftungsanlage mit hohem Aufwand deutlich über den Stand der Lärmminderungstechnik hinaus schallschutztechnisch optimiert worden ist“. „Mehr geht nicht“ ließ die Bahn wissen. Die Maßnahmen seien erforderlich gewesen, um „auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses einen geordneten, wirtschaftlich vertretbaren Tunnelvortrieb zu ermöglichen“ – von der Reduzierung der Lärmbelastungen für die Anwohner ist nicht die Rede.

Bei den Messungen durch das Ingenieurbüro Fritz ergab sich, dass durch die Maßnahmen eine Lärmminderung von 10 dB(A) erreicht werden konnte. Das heißt, dass die Bahn die Leistung der Lüftungsaggregate höher fahren kann, um die erforderliche Luftzufuhr in den immer längeren Tunneln zu erreichen. Im Umkehrschluss heißt dies: wären die Lärmschutzmaßnahmen nicht erfolgreich gewesen, hätte der weitere Baufortschritt nur stark verlangsamt erfolgen können. Von einem positiven Effekt haben die Anwohner nun aber gar nichts.

Im Messbericht Nr. 12 vom 22.9.2016 macht der Immissionsschutzbeauftragte Peter Fritz zu den Wirkungen der Bewetterungsanlage folgende Aussage: „Im Ergebnis ist festzustellen, dass sich aus Sicht der Anlieger, die sich über die Immissionsbelastung beklagen, kein akustisch wahrnehmbarer Vorteil entwickelt hat. Demgemäß ist es erforderlich, die nun offensichtlich baubetriebstechnisch unvermeidbaren Emissionen der Tunnelbewetterungsanlage zu akzeptieren und die Auswirkungen auf den Immissionsschutz unter Berücksichtigung des gesamten Baustellenbetriebs am ZA Prag zu beurteilen.“ Die Anwohner sollen also „Unvermeidbares“ akzeptieren und dann auch noch Verständnis zeigen für die Probleme „des gesamten Baustellenbetriebs“ – wo gibt´s denn so was!?

Was zudem befremdet: Der Lärm wurde gar nicht direkt im Wohngebiet gemessen, sondern in der Stresemannstr. 76 – im Bereich des Baubüros und weit oberhalb der Lüfter. Die dortige Messstelle soll als Referenzpunkt gelten. Die Betroffenen erkennen dies nicht an. So heißt es in dem Messkonzept Schall vom 14.11.2014 für den PFA 1.5.:

„1.1.2 IB-S2 „ZA Prag“ – DB PSU
Anhand von Schallimmissionsmessungen ist exemplarisch an einem besonders exponierten Wohngebäude (z.B. am Gebäude Gudrunweg 7) nachzuweisen, dass zumindest die in dem betreffenden Detailgutachten prognostizierten Beurteilungspegel eingehalten bzw. unterschritten werden.“

Ob bei weiterem Fortschreiten des Vortriebs die Leistungen der Lüfter nicht doch noch erhöht werden müssen und damit dann weitere Lärmbelastungen auf die Anwohner zukommen, ist für diese eine offene Frage. Die Bahn will dies durch sog. Booster lösen, die im Tunnelinneren eingebaut werden und die Luftzufuhr verstärken sollen. Immerhin wurde eine Nachtabsenkung der Bewetterungsanlage auf 700 U/min bis zu Bauende zugesagt.

Entlastungen für die Anwohner sollen mit Hilfe von passiven Schallschutzvorkehrungen (z.B. Schallschutzfenster) erreicht werden. Obwohl diese zu einem großen Teil immer noch nicht ausgeführt sind, wird die Baustelle jetzt auf Höchstlast gefahren. Die Anwohner sind ungehalten wegen der Verzögerungen beim Einbau.

Das Netzwerk Killesberg hat daher sich mit folgender E-Mail an die PSU gewandt:

„Der Ortstermin am 04.10.2016 im Baubüro am ZA Prag war für uns wenig zufriedenstellend. Unsere Mitglieder sind über das „mehr geht nicht“ gefrustet und wollen nicht glauben, dass der Lärm nun „gedeckelt“ ist. Eine Gesamtbilanz gehört nicht an diese Stelle. Es sind auch Detailfragen offen geblieben wie: zu welchen absoluten Lärmwerten die Maßnahmen des aktiven Schallschutzes letztlich geführt haben bzw. führen – vor allem bei Nacht und bei reduzierten Drehzahlen der Lüfter auf 700 bis 900 U/min.

Das Netzwerk Killesberg und Umgebung e.V. fordert daher ein neues Detailgutachten für den ZA Prag mit Angaben zu den maximalen Lärmbelastungen für den Tag- und Nachtbetrieb. In diesem müssen alle baulichen und technischen Veränderungen sowie die aktuellen Betriebszustände Berücksichtigung finden. (Das letzte Detailgutachten, das uns zugänglich ist, stammt vom November 2015). Die Forderung nach einem neuen Detailgutachten entspricht im Übrigen auch der Feststellung des Immissionsschutzbeauftragten in seinem Messbericht Nr. 97754-AMS-12 vom 22.09.2016 (Seite 9).

Wir erwarten zudem die Vorlage der Maßnahmenblätter Immissionsschutz, in denen die Maßnahmen des Aktiven Schallschutzes den Konflikten zuzuordnen sind.

Schließlich fordern wir die Einhaltung des Messkonzepts und den Nachweis an einem charakteristischen Wohngebäude (z.B. am Gebäude Gudrunweg 7), „dass zumindest die in dem betreffenden Detailgutachten prognostizierten Beurteilungspegel eingehalten bzw. unterschritten werden.“ Hier ist dann alle 6 bis 8 Wochen jeweils über 7 Tage zu messen.“

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