Prof. Monheim, Verkehrswissenschaftler, hat in seiner bemerkenswerten Rede an der 339. Montagsdemo (Text / Video ab Min 34:30) u.a. in den Raum gestellt, ob Rechnungshof und Feuerwehr zum Stolperstein für Stuttgart 21 werden. Daraus ein Zitat: „Müssen denn erst die Feuerwehr mit ihren Beanstandungen in Sachen Brandschutz, Rauchabzug, Rettungswege und der Rechnungshof in Sachen sparsame Haushaltsführung und akribische Kostenkontrolle durch den Bund der Sturheit Einhalt gebieten? Und am Ende ein unsäglicher Rechtsstreit zwischen Bund, Land, Stadt und DB, wer die ungedeckten Mrd. denn nun zahlen soll?“
Über die Pressemeldungen zum Rechnungshofsbericht und der Grundsteinlegung ist fast in Vergessenheit geraten, dass weiterhin das Brandschutz- und Entrauchungskonzept für Stuttgart 21 nicht abschließend genehmigt ist.
Hans Heydemann von den Ingenieuren 22, hat darüber auf der 336.Montagsdemo (Rede / Video ab Min.16:20) gesprochen. Jetzt ist die Fachtechnische Bewertung der Ingenieure 22 zur 18.Planänderung (Verschiebung der Fluchttreppen im Tiefbahnhof) auf deren Webseite abrufbar. Die Ingenieure 22 stellen in ihrem Schreiben das folgende Fazit voran: „Die DB Projektbau GmbH hat beim Eisenbahn-Bundesamt einen Antrag auf eine 18. Planänderung „Änderung Fluchtwege“ der Tiefbahnsteighalle Stuttgart 21 im PFA 1.1 eingereicht, mit der Begründung, dass damit die Selbst- und Fremdrettung bei einem Brand- oder Katastrophenfall wie auch der Zugang der Rettungskräfte zum Ereignisort besser gewährleistet werden könne als bei der planfestgestellten Anordnung der Fluchttreppen auf den Bahnsteigen jeweils zwischen den Querstegen mit Ausstieg auf das Schalendach der Tiefbahnsteighalle. Diesen Anspruch kann die beantragte Änderung jedoch nicht erfüllen; die Antragsunterlagen sind in wesentlichen Teilen unzureichend und mangelhaft, teilweise grob fehlerhaft.“