Heute veröffentlichte das Infobündnis Zukunft Schiene – Oberer Neckarvororte – folgende Pressemitteilung, die alle von Stuttgart 21 betroffenen Anwohner aufhorchen lassen sollte. Bei einer Akteneinsicht beim EBA stießen sie auf ein Schreiben des Lärmschutzbeauftragten der Bahn. Es belegt, dass die Grenzwerte in Untertürkheim entgegen aller Berichte und Verlautbarungen massiv überschritten wurden. Der Baubetrieb hätte eigentlich bei der ersten Beschwerde eingestellt werden müssen:
Pressemitteilung: Das Infobündnis Zukunft Schiene fordert von der Deutschen Bahn, den baubegleitenden Arbeitskreis für den Planfeststellungsabschnitt 1.6a Zuführung Ober-/Untertürkheim endlich einzurichten und erhebt Anspruch darauf, als Interessenge-meinschaft daran teilzunehmen. Dieser Arbeitskreis muss laut Planfeststellungsbeschluss vom Mai 2007 eingerichtet werden; seine Einrichtung wurde uns vom Eisenbahnbundes- amt auch seit Monaten mehrfach zugesichert – passiert ist bisher allerdings nichts.
Dieser Baubegleitende Arbeitskreis, an dem „Vertreter von Behörden, Interessenge- meinschaften und beteiligten Baufirmen ständig teilnehmen“sollen, ist umso dringlicher, als in der Nachbarschaft der Baustelle in der´Benzstraße der Putz von den Wänden bröckelt und die Anwohner nachts nicht schlafen können.
Das Infobündnis Zukunft Schiene hat inzwischen beim Eisenbahnbundesamt Lärmmess-ungen, Lärmprotokolle und die Gutachten des Sachverständigen eingesehen und ist ent- setzt.
Denn sehr häufig werden die Richtwerte der Baugenehmigung dramatisch überschritten. Zwar verbreitet die Bahn in ihren Anwohnerinformationen unablässig die Behauptung, auch die lärmintensiven Arbeiten seien in dieser Lautstärke genehmigt. Das ist jedoch falsch. Bedauerlicherweise werden die vom Lärm belästigten Anwohner sogar von der Polizei mit dieser falschen Auskunft abgespeist.
Der von der Bahn beauftragte Sachverständige schreibt in seiner Stellungnahme vom Dezember 2013: Ein Beurteilungspegel von 101 dB (A) sei ein „uneingeschränkt inakzep-tabler Wert“. Sollte ein derart hoher Pegel tatsächlich auftreten, „müssen die maßgeb-lichen Ursachen unverzüglich abgestellt werden, da ansonsten die Gefahr besteht, dass bei der ersten nachhaltig und substantiiert vorgetragenen Nachbarschaftsbeschwerde der Baubetrieb eingestellt wird“.
„Das heißt im Klartext: Nur wer in der Lage ist, sich hartnäckig zu wehren, kann sein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit auch einfordern“, sagt Sabine Reichert, die Sprecherin der Bürgerinitiative, „es ist ein Unding, dass sich keine Behörde für die Einhaltung der Lärmschutzmaßnahmen zuständig fühlt“.
Das Infobündnis Zukunft Schiene wundert sich doch sehr darüber, dass weder der Unter-türkheimer Bezirksvorsteher, noch die große Mehrheit des Untertürkheimer Bezirksbeirat es für nötig halten, sich um die Belange der betroffenen Bürger zu kümmern. Und es ist ein Skandal, dass die betroffenen Bürger ihre Sorgen und Nöte noch nicht einmal bei einer Bürgerfragestunde im Bezirksbeirat vortragen können – ganz im Gegensatz zu fast allen anderen Stuttgarter Stadtbezirken, in denen das seit Jahrzehnten durchaus möglich ist