Man sollte meinen, dass es für die Beweissicherung der von der Unterfahrung betroffenen Gebäude Mindeststandards gibt, die die Gutachter einhalten sollten. Dem ist nicht so, jedenfalls nicht bei einigen Gebäuden, die entlang der geplanten Tunneltrasse des Feuerbacher Tunnel unterfahren werden sollen. Das Netzwerk Killesberg hat sich daher in einem Schreiben an die Geschäftsführung der DB Projektgesellschaft Stuttgart-Ulm GmbH (PSU) gewandt. Lesen Sie hier.
In diesem Schreiben sind drei haarsträubende Beispiele entlang der Birkenwaldstraße aufgeführt, bei denen man sich fragt, wie diese schlampige Art der Bestandsaufnahme für die Beurteilung ggf. eintretender Schäden an den Gebäuden und Stützmauern geeignet sein soll. In allen drei Beispielsfällen war der selbe Gutachter tätig.
Das Netzwerk Killesberg bittet daher die PSU um Stellungsnahme und fordert eine Korrektur dieser unhaltbaren Praxis des von der ARGE beauftragten Gutachters.
Informationen der Netzwerke 21 zu den üblichen Standards der Beweissicherung eines Hauses finden Sie im Tonmitschnitt einer Infoveranstaltung „Von der Beweissicherung zum Schadensfall – was tun ?“ und in einem Flyer.