Die Stuttgarter Zeitung berichtet heute in einem lesenswerten Artikel (hier), dass die seit fast drei Jahren laufende Prüfung des Bundesrechungshofes über die Entscheidung des Aufsichtsrates der DB AG Stuttgart 21 trotz der Finanzierungslücke von mehr als 2 Milliarden Euro weiterzubauen, kurz vor dem Abschluss steht. Im Zentrum dieser Prüfung steht die damalige Rolle der drei Staatssekretäre aus dem Verkehrs-, Wirtschafts- und Finanzministerium im DB-Aufsichtsrat. Eine zweite Untersuchung zu den Bundesmitteln für Stuttgart 21 soll laut StZ bis Jahresende fertig sein.
Die StZ schreibt über die Prüfungsbedingungen: „Die Untersuchungen seien „hoch komplex“, man habe auch in der Berliner DB-Zentrale vertrauliche Unterlagen gesichtet und demzufolge Verschwiegenheit zu bewahren, sagte Behördensprecher Winter“.
Sehr aufschlussreich dazu ist das achtseitige Antwortschreiben des Bundesrechnungshofes vom 26.Februar 2016 auf die Anfrage einer Parkschützerin, in dem deutlich wird, unter welchen erschwerten Rahmenbedingungen der Bundesrechnungshof das vorgeblich eigenwirtschaftliche Projekt der Deutschen Bahn AG prüfen musste, bei dem jedoch der deutsche Steuerzahler mehrere Milliarden Euro mitfinanzieren soll. Darin heißt es u.a.:
„Als bekannt wurde, dass bei Stutgart 21 erhebliche Mehrkosten zu befüchten sind, entschloss sich der Bundesrechnungshof, dieses Konzernprojekt im Rahmen seiner Prüfungsmöglichkeiten neu zu prüfen. Der Bundesrechnungshof untersucht daher seit dem Jahr 2013 insbesondere, wie sich der Bund als Eigentümer der der DB AG (aktuell vertreten durch das Bundesministerim für Verkehr und digitale Infrastruktur-BMVI) und wie die Bundesvertreter im Aufsichtsrat der DB AG den Vorstand in bezug auf das Großprojekt Stuttgart 21 überwacht haben…
Der Bundesrechnungshof musste den DB-internen Gründen für die Erhöhung des Finanzierungsrahmens in den beteiligten Bundesministerien und bei der DB AG selbst nachgehen…. Hinsichtlich der eingesehenen Unternehmensunterlagen unterliegt der Bundesrechnungshof der Verschwiegenheitspflicht nach § 395 AktG…. Darüberhinaus hat das MVI einige Unterlagen nach der Verschlusssachenanweisung des Bundes mit dem Vertraulichkeitsgrad „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft. Über diese Einstufung und diese Verpflichtung zur Verschwiegenheit darf sich der Bundesrechnungshof nicht hinweg setzen…
Die DB AG hat zur Beantwortung der Fragen, die auch nach Einsicht in die Unterlagen der zuständigen Bundesministerien offen geblieben waren, dem Bundesrechnungshof einen Datenraum an ihrem Hauptsitz in Berlin eingerichtet. Dort hat sie die zur Beantwortung notwendigen Unterlagen zur Einsichtnahme bereitgestellt. Da sie dem Bundesrechnungshof nicht erlaubte, Kopien der internen Unterlagen zu fertigen, mussten alle Erkenntnisse im Datenraum der DB AG selbst gewonnen werden. Nachfragen mussten sodann schriftlich gestellt werden. Tiefergehende Besprechungen fanden zu einigen Fragen statt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass alle Fragen – wie den zu den Prüfungs- und Erhebungsrechten erläutert – einen Zusammenhang mit der Überwachungstätigkeit des Aufsichtsrats der DB AG haben mussten. Dieses Erhebungsverfahren nahm längere Zeit in Anspruch“.