Am kommenden Dienstag, 16.2.2015, steht im Umwelt- und Technikausschuss des Gemeinderates erneut das Thema Brandschutz auf der Agenda. Der Komplex ist nach Einschätzung der Ingenieure22 völlig unzureichend geplant und gefährdet nicht nur die Fahrgäste im Tiefbahnsteig im Brandfall, sondern z.B. auch die Gesundheit der Anwohner im Kernerviertel durch das Schwallbauwerk SÜD und am Killesberg durch das Entrauchungsbauwerk.
Die SÖS-Linke-Fraktion hat dazu im Vorfeld der UTA-Sitzung in Zusammenarbeit mit Hans Heydemann/Ingenieuren22 drei sehr umfassende Anträge mit Anfragen zu folgenden Themenkomlexen gestellt, die insbesondere für die Anwohner des Kernerviertels und des Killesbergs/Wartbergs von großem Interesse sind:
Antrag Brandschutz Tiefbahnsteighalle S-21: Zusätzliche Flucht- und Rettungswege in der Tiefbahnsteighalle und Verschiebung der Fluchttreppen an die Bahnsteigenden (Auszug):
- Die DB Projektbau Stutgart-Ulm GmbH muss zur Sicherstellung ausreichender Flucht- und Rettungswege aus der geplanten Tiefbahnsteighalle S-21 zusätzliche Fluchttreppen vorsehen. Hierzu wurden insgesamt acht Fluchttreppenhäuser, zwei auf jedem Bahnsteig, mit Ausstieg überselbsttätig im Brandfall sich öffnende – Falltüren auf den Straßburger Platz oberhalb der Tiefbahnsteighalle, als 6. Planänderung beantragt und im April vergangenen Jahres vom EBA so planfestgestellt.
- Der künftige Straßburger Platz auf dem Dach der Tiefbahnsteighalle S-21 ist öffentlicher Raum und für jedermann betretbar. Auf dem Platz sind 28 große „Lichtaugen“ vorgesehen, die mit Rauch-Abzugsklappen versehen werden, über die im Brandfall der Rauch aus der Tiefbahnsteighalle austreten soll. Dabei darf es nicht zur Gefährdung von Passanten auf dem Straßburger Platz durch austretenden Rauch kommen. Ebensowenig dürfen die Ausstiegsbereiche der Fluchttreppen verrauchen.
- Eine wesentliche Forderung der Stuttgarter Brandschutzdirektion an das von der DB
vorgelegte Brandschutzkonzept von BKP (Brandschutz Klingsch & Partner) vom 8.3.2014 ist der Nachweis der Rauchfreihaltung des Straßburger Platzes. - Dieses lediglich 4 ½ Seiten umfassende Gutachten des Prof. Dr.Ing. Klingsch leistet nicht den geforderten Nachweis, dass Gefährdungen durch Rauch „weitestgehend“
auszuschließen sind.
Antrag Verlegung Entrauchungsbauwerk Killesberg zur Prag: Viel Rauch und wenig Sicherheit?(Auszug):
- Die Verlagerung des planfestgestellten EBW Killesberg zur Prag ist nicht genehmigt und bedingt ein Planänderungs-Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung wegen neuer und anderer Betroffenheiten.
- Es besteht der naheliegende Verdacht, dass im Vorgriff darauf, bereits Abweichungen von der Planfeststellung im Kreuzungsbereich der Rettungszufahrt mit den Bahntunneln ausgeführt worden sind. Dies wäre ein Verstoß gegen geltendes Baurecht.
- Der für das EBW „Prag“ vorgesehene „Lüftungsschacht“ mit der viel zu geringen Höhe von nur 3,00 m, kann so nicht zugelassen werden. Im Ereignisfall treten Rauch und Brandgase mit gesundheits- und umweltschädigenden Wirkungen aus. Die Schachthöhe muss den Anforderungen der 9. bzw. 13. BImSchV sowie der TA-Luft entsprechen und durch einImmissionsgutachten mit Ausbreitungsrechnung festgelegt werden.
- Nach TA-Luft muss die Mündungshöhe oberhalb des sog. Immissionsniveaus liegen,
welches der Höhe der Umgebungsbebauung und der Höhe des Baumbestandes entspricht. Für das EBW Prag im Taleinschnitt des Wartberges mit den hohen Bäumen bedeutet dies eine Schachthöhe über Grund von voraussichtlich über 40 m anstatt nur 3,00 m, für das EBW „Heilbronner Straße“ etwa 20 – 25 m anstatt nur 5,00 m!
Antrag Änderung Schwallbauwerk SÜD Kernerviertel: Stadtverschandelung und gravierende Sicherheitsmängel (Auszug):
- Die ursprünglich in der Planfeststellung vorgesehenen 10 Gebläse zur ständigen Durchlüftung der Tiefbahnsteighalle sollen dafür ersatzlos entfallen…Damit wäre die ausreichende Lufterneuerung in der Tiefbahnsteighalle für die vielen
Reisenden nicht mehr zu gewährleisten. - Das Bauwerk soll oberhalb der Willy-Brand-Straße im Bereich der bisherigen
Zugangsspindel zur Haltestelle Staatsgalerie errichtet werden. Der oberirdische Bauteil ist als hutzenförmiger Bunker mit 16 m Höhe, in der Größe eines fünfgeschossigen Hauses, vorgesehen. - Die rd. 16 m hohe „Hutze“ öffnet sich nach NW in Richtung Bahnhof und damit gegen die Haupt-Windrichtung, um die Außenluft anzusaugen. Die Ansaugflächen sind mit 2 x 100 m² angegeben… Aus diesen riesigen Ansaugflächen tritt sowohl der in den Zulauftunneln vom Schienenverkehr ständig erzeugte Verkehrslärm, als auch der beim Betrieb der großen Entrauchungsgebläse [im Brandfall und Testbetrieb] entstehende Schall aus und führt zu einer nicht hinnehmbaren Verlärmung des Kernerviertels als Wohngebiet.
- Eine Ausbreitungsrechnung zum Nachweis der einzuhaltenden Beurteilungspegel an den nächstgelegenen schutzbedürftigen Wohngebäuden ist dem Schallgutachten nicht beigefügt.