{"id":921,"date":"2013-11-17T01:07:08","date_gmt":"2013-11-16T23:07:08","guid":{"rendered":"http:\/\/netzwerke-21.de\/?p=921"},"modified":"2014-01-24T11:47:59","modified_gmt":"2014-01-24T09:47:59","slug":"das-eisenbahnbundesamt-und-der-tunnelanstich-in-wangen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/netzwerke-21.de\/?p=921","title":{"rendered":"Das Eisenbahn-Bundesamt und der Tunnelanstich in Wangen"},"content":{"rendered":"<p>Das Netzwerk Wangen\/Untert\u00fcrkheim hatte das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) nach der Bekanntgabe des Tunnelanstichtermins in Wangen angeschrieben und es bezgl. einiger offener bautechnischer und rechtlicher Fragen (Anhydrit, Brandschutz, Grundwasser-management und Unterfahrungsrechte) um Antwort gebeten. Wir sind der Ansicht, dass die aufsichtf\u00fchrende Beh\u00f6rde \u00fcber ein Bauprojekt fundiert Auskunft geben m\u00fcsste. Lesen Sie hier die Fragen und die wenig aussagekr\u00e4ftigen Antworten des Eisenbahn-Bundesamts:<\/p>\n<p><!--more--><br \/>\n<strong>1.<\/strong> <strong>Frage Netzwerk:<\/strong> Das Landesamt f\u00fcr Geologie weist in seiner Stellungnahme vom Juli dieses Jahres zur 7. Plan\u00e4nderung auf Folgendes hin (S.6):\u201e Es ist darzulegen, wie Vortriebe ohne jegliche Verwendung von Wasser den Anforderungen des Arbeitsschutzes entsprochen wird\u201c. Da in diesem Planabschnitt mehrfach in quellf\u00e4higem Gebirge gebohrt wird, gehe ich davon aus, dass die Vorhabenstr\u00e4gerin Ihnen als aufsichtf\u00fchrender Beh\u00f6rde diese Informationen zukommen lie\u00df. Ich bitte Sie freundlichst diese mir zuzusenden.<\/p>\n<p><strong>Antwort EBA:<\/strong> Die von Ihnen nachgefragte Information liegt dem Eisenbahn-Bundesamt nicht vor.<\/p>\n<p><strong>2. Frage Netzwerk:<\/strong> Im Anschluss daran ergibt sich zwangsl\u00e4ufig die Frage, wie hier w\u00e4hrend der Bauzeit der Brandschutz geregelt ist. Im quellf\u00e4higen Gestein kann logischerweise nicht mit Wasser gearbeitet werde. Ich bitte Sie mir auch diese Unterlagen zukommen zu lassen.<\/p>\n<p><strong>Antwort EBA:<\/strong> Ich kann nicht erkennen, welche Unterlagen Sie meinen. Eine Zust\u00e4ndigkeit des Eisenbahn-Bundesamt es f\u00fcr den Brandschutz w\u00e4hrend des Tunnelbaus besteht nicht. Falls Sie geologische oder hydrogeologische Unterlagen ben\u00f6tigen, sollten Sie pr\u00e4zise angeben, welche Gutachten aus welchen Verfahren Sie konkret einsehen wollen, weil wir die Unterlagen sonst nicht f\u00fcr Sie heraus suchen k\u00f6nnen<\/p>\n<p><strong>3. Frage Netzwerk:<\/strong> Das momentan intensiv diskutierte Brandschutzkonzept liegt dem EBa wohl noch nicht vor. So die \u00c4u\u00dferungen der Bahn und des Branddirektors im Technik- und Umweltausschuss der Stadt Stuttgart. In Ihrer Planfeststellung vom Mai 2007 (S. 302ff) wird der Zusammenhang zwischen dem Brand -und Rettungskonzept des PFA 1.1., 1.2, 1.5 und dem PFA 1.6a dargelegt. Mich irritiert nun, wie ein Tunnelvortrieb ohne genehmigtes Brand-und Rettungskonzept begonnen werden kann. Eventuell notwendige Umplanungen k\u00f6nnten ggf. anfallen, da sich die Brandschutzbestimmungen inzwischen deutlich ver\u00e4ndert haben, somit Ihre Genehmigungsbasis von 2007 nur noch in Teilen Bestand hat. Ich bitte mir zu erl\u00e4utern, wie es sein kann, dass ohne genehmigtes Brand- und Rettungsschutzkonzept mit den Arbeiten begonnen werden soll.<\/p>\n<p><strong>Antwort EBA:<\/strong> Das \u00fcbergeordnete Brandschutz- und Rettungskonzept betrifft den Betrieb der in einigen Jahren realisierten Eisenbahnbetriebsanlage. Im Kontext der vorliegenden \u00c4nderungsverfahren werden Anforderungen aus dem Brand- und Rettungskonzept insoweit ber\u00fccksichtigt, als dieses Auswirkungen auf die vorgelegten Plan\u00e4nderungen hat. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, dass die Vorhabentr\u00e4gerin ihre Tunnelstrecken nicht wie planfestgestellt realisieren kann.<\/p>\n<p><strong>4. Frage Netzwerk:<\/strong> Noch nicht genehmigt ist, wie Sie wissen, die erh\u00f6hte Wasserentnahme im Zusammenhang mit den GWM. Auch der PFA 1.6a ist davon betroffen. Es w\u00e4re ja auch hier denkbar, dass es zu \u00c4nderungen kommen muss, die durch den verfr\u00fchten Baubeginn zu hohen Zusatzkosten f\u00fchren. Auch hier w\u00e4re eine Antwort f\u00fcr die Netzwerke hilfreich.<\/p>\n<p><strong>Antwort EBA: <\/strong>Zur Frage der wirtschaftlichen Risiken des Baubeginns zu diesem oder einem anderen Zeitpunkt kann und wird das Eisenbahn-Bundesamt als Planfeststellungsbeh\u00f6rde sich nicht \u00e4u\u00dfern.<\/p>\n<p><strong>5. Frage Netzwerk:<\/strong> Des Weiteren bin ich \u00fcberrascht, dass der Tunnelanstich jetzt erfolgen soll, obgleich die Unterfahrrechte mit den betroffenen Eigent\u00fcmern teilweise noch nicht geregelt sind. Mir ist durchaus bekannt, dass das Regierungspr\u00e4sidium die Enteignungsbeh\u00f6rde ist und nach AEG eine vorzeitige Besitzeinweisung verf\u00fcgen kann. Als zust\u00e4ndige Gesamtaufsichtsbeh\u00f6rde gehe ich davon aus, dass Sie ein Interesse an einem geregelten Ablauf haben. Ich bitte Sie auch freundlichst hier zu einer Stellungnahme.<\/p>\n<p><strong>Antwort EBA:<\/strong> Sie werden sicher verstehen, dass das Eisenbahn-Bundesamt die Enteignungsverfahren grunds\u00e4tzlich nicht kommentiert oder mit einer Stellungnahme versieht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Netzwerk Wangen\/Untert\u00fcrkheim hatte das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) nach der Bekanntgabe des Tunnelanstichtermins in Wangen angeschrieben und es bezgl. einiger offener bautechnischer und rechtlicher Fragen (Anhydrit, Brandschutz, Grundwasser-management und Unterfahrungsrechte) um Antwort gebeten. 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