{"id":874,"date":"2013-11-10T21:45:35","date_gmt":"2013-11-10T19:45:35","guid":{"rendered":"http:\/\/netzwerke-21.de\/?p=874"},"modified":"2014-01-24T11:22:24","modified_gmt":"2014-01-24T09:22:24","slug":"offener-brief-an-die-untertuerkheimer-zeitung-zur-berichterstattung-ueber-die-gebaeudeschaeden-in-der-gaggenauerstrasse","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/netzwerke-21.de\/?p=874","title":{"rendered":"Offener Brief an die Untert\u00fcrkheimer Zeitung zur Berichterstattung \u00fcber die Geb\u00e4udesch\u00e4den in der Gaggenauerstra\u00dfe"},"content":{"rendered":"<p>Das Netzwerk Wangen\/Untert\u00fcrkheim hat sich gemeinsam mit dem Infob\u00fcndnis Zukunft Schiene in einem offenen Brief an die Redaktion der Untert\u00fcrkheimer Zeitung gewandt. Anlass ist der Artikel vom 08.11.2013 \u00fcber die durch die Rammarbeiten der Bahn\u00a0 enstandenen Geb\u00e4udesch\u00e4den in der Gaggenauerstra\u00dfe, im dem nur unzureichend \u00fcber die Ursachen und die Haftungsfrage berichtet wurde. In diesem Zusammenhang weist das Netzwerk auch auf die f\u00fcr den Tunnelbau in Wangen noch fehlenden Beweissicherungen und Unterfahrungsrechte hin. Den gemeinsamen Brief des Netzwerks Wangen\/ Untert\u00fcrkheim und des Infob\u00fcndnisses Zukunft Schiene finden Sie hier.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Sehr geehrte Damen und Herren,<\/p>\n<p>mit einiger Verwunderung haben wir den Bericht in der UZ \u201eBlick vom Rotenberg \u2013 Risse im Haus durch Tunnelarbeiten\u201c am 8.11.2013 gelesen.<\/p>\n<p>Sie stellen in diesem Bericht im Konjunktiv formuliert die Sch\u00e4den am Geb\u00e4ude in der Gaggenauer Stra\u00dfe in UT im Zusammenhang mit dem Bau der Rettungszufahrt dar. Wir haben Verst\u00e4ndnis f\u00fcr den Konjunktiv als Schutz f\u00fcr potentielle Klagen seitens des Kommunikationsb\u00fcros.<\/p>\n<p>Allerdings sind wir \u00fcber die beschwichtigende und abwiegelnde, zum Teil verk\u00fcrzte Berichterstattung entt\u00e4uscht. \u201eWir\u201c \u2013 das sind das Netzwerk Wangen\/Untert\u00fcrkheim, ein Zusammenschluss von Eigent\u00fcmer\/innen, die von der Untertunnelung durch S 21 (PFA 1.6a) direkt betroffen sind, und \u201eZukunft Schiene\u201c, eine Initiative, die Ihnen inzwischen bekannt ist.<\/p>\n<p>Im Folgenden legen wir unsere Einsch\u00e4tzung und unsere Sicht dar:<\/p>\n<p>Nach Aussage des Eigent\u00fcmers des Geb\u00e4udes in der Gaggenauer Stra\u00dfe traten die massiven Sch\u00e4den nach den Rammungen im August auf (vgl. Bilder). Wie sonst sind diese Sch\u00e4den zu erkl\u00e4ren, ohne einen Zusammenhang zu den Bauarbeiten herzustellen?<\/p>\n<p>Unsere \u201eBeobachter\u201c (cams21) sind auch in den Zeiten, in denen statt der \u201eklassischen Rammungen\u201c die leiseren Vibrationsrammungen stattfanden, vor Ort gewesen. Einhellig sprachen alle davon, dass auf dem Gehweg vor dem Geb\u00e4ude massive Schwingen zu sp\u00fcren waren. Man kann, ohne Baustatiker zu sein, davon ausgehen, dass die Sch\u00e4den sich ausbreiten werden. Die nacht\u00e4gliche Aufnahme in die Beweissicherung ist nach einem Eintritt von Sch\u00e4den v\u00f6llig sinnlos und dient nur zur Beruhigung der \u00d6ffentlichkeit.<\/p>\n<p>An dieser Stelle m\u00f6chten wir darauf hinweisen, dass <a title=\" Schutz des Eigentums \u2013 Beim Bau von S21 ausgehebelt? Dr. H. Behmel: Risiken f\u00fcr Haus und Grund, Wangen, 15.03.2013\" href=\"http:\/\/www.fluegel.tv\/beitrag\/6250\">Herr Prof. Dr. Behmel (Geologe) am 15.03. 2013<\/a> bei einer Veranstaltung zu m\u00f6glichen Sch\u00e4den im Zusammenhang mit dem Bau von S21 genau darauf eingegangen ist und begr\u00fcndet hat, dass die Beweisicherungs-grenzen die besonderen geologischen Voraussetzungen im Neckartal nicht ber\u00fccksichtigen und viel weiter gespannt sein m\u00fcssten. Leider war von Ihrer Zeitung niemand bei der Veranstaltung in Wangen anwesend.<\/p>\n<p>Sehr verk\u00fcrzt haben Sie in Ihrem Artikel die Schadensregulierung innerhalb der Beweissicherungsgrenzen dargestellt. Es ist keinesfalls so, dass \u201e\u2026 mit der Beweis-sicherungspflicht [\u2026] die Anwohner sprichw\u00f6rtlich abgesichert\u201c sind (Zitat Artikel 8.11.13). Vielmehr muss der Eigent\u00fcmer belegen, dass entweder die Baufirma oder die Bahn zumindest fahrl\u00e4ssig gehandelt hat (Aussage des Bahnjuristen Dr. Sch\u00fctz am 08.11.13 bei der Infoveranstaltung im Rathaus zu den Bauma\u00dfnahmen im Kernerviertel). Das bedeutet, dass der Gesch\u00e4digte \u2013 d.h. der Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer \u2013 ggf. der DB Netz AG oder der Baufirma ein Verschulden nachweisen muss.<\/p>\n<p>Wie soll dieser Nachweis von einem Eigent\u00fcmer gef\u00fchrt werden, wenn das Eisenbahn-Bundesamt die in den Nebenbestimmungen zum Planfeststellungsbeschluss vom Mai 2007 geforderten Ersch\u00fctterungsprotokolle den Betroffenen auf Anfrage nicht zur Verf\u00fcgung stellt? Es bleibt nur ein langwieriger und kostenintensiver Prozess, den vermutlich viele Eigent\u00fcmer scheuen oder sich nicht leisten k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>\u00dcbrigens gelten diese Nebenbestimmungen auch f\u00fcr die L\u00e4rmimmissionen. Auch dieses Wochenende wurden die Anwohner heftig bel\u00e4stigt. Ein Blick in die Nebenbestimmung zum Planfeststellungsbeschluss vom Mai 2007 (2.3.7) zeigt, dass ein Anspruch auf passive Schallschutzma\u00dfnahmen besteht, wenn sich Immissionskonflikte nicht vollst\u00e4ndig ausschlie\u00dfen lassen. Uns ist nicht bekannt, dass diese irgendwo umgesetzt worden sind. Somit erf\u00fcllen unserer Ansicht nach weder die Bahn noch die beauftragten Firmen die in den Nebenbestimmungen festgelegten Auflagen des Eisenbahn-Bundesamts. Da selbiges die Auflagen nicht kontrolliert, besteht wohl aus Sicht der Vorhabenstr\u00e4gerin auch keine Notwendigkeit dazu Auflagen einzuhalten.<\/p>\n<p>Noch am Rande bemerkt: Der geplante Tunnelanstich in Wangen am 04.12.13 birgt ebenfalls einige Ungereimtheiten in sich. So ist zumindest ein Geb\u00e4ude, welches sich ca. 200 Meter von der Baustelle befindet, noch nicht von der Firma Spang (Esslingen) in die Beweissicherung aufgenommen worden, obgleich vor 2 Jahren das Anschreiben an den Eigent\u00fcmer erfolgte. Mehrere Eigent\u00fcmer haben noch keine Dokumentation \u00fcber die durchgef\u00fchrte Beweissicherung. Die Gestattungsvertr\u00e4ge zur Untertunnelung sind teilweise nicht unterschrieben. Hier setzt die Bahn offensichtlich auf den \u00a722 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (nachstehend AEG), das eine Enteignung gem\u00e4\u00df \u00a7 21 AEG sowie die vorzeitige Besitzeinweisung erm\u00f6glicht.<\/p>\n<p>Wir halten die bislang gemachten Vorschl\u00e4ge der DB Netz AG in den Gestattungsvertr\u00e4gen f\u00fcr unbillig. Die vorgelegten Vertragsentw\u00fcrfe zeichnen sich dadurch aus, dass dort die Pflichten der Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer in unangemessener Weise weit gefasst sind und den Eigent\u00fcmern dadurch unakzeptable Risiken auferlegt werden. (Gestattungsvertr\u00e4ge \u00a7 1(3)) (ein entsprechender Gestattungsvertrag kann bei uns eingesehen werden).<\/p>\n<p>Wir sind der Ansicht, dass die DB Netz AG, je weiter sie Unterlassungspflichten und Einschr\u00e4nkungen des Eigent\u00fcmers in der Nutzung seines Grundst\u00fccks verlangt, umso deutlicher dokumentieren muss, wie stark die Beschr\u00e4nkungen sind, die die Eigent\u00fcmer hinzunehmen haben.<\/p>\n<p>Gerne stehen das Infob\u00fcndnis Zukunft Schiene und das Netzwerk Wangen\/ Untert\u00fcrkheim f\u00fcr weitere Informationen zur Verf\u00fcgung, da wir davon ausgehen, dass die UZ an einer ausgewogenen und sachlich korrekten Berichterstattung ein Interesse hat.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/p>\n<p>Netzwerk Wangen\/Untert\u00fcrkheim und Infob\u00fcndnis Schiene<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Netzwerk Wangen\/Untert\u00fcrkheim hat sich gemeinsam mit dem Infob\u00fcndnis Zukunft Schiene in einem offenen Brief an die Redaktion der Untert\u00fcrkheimer Zeitung gewandt. 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