{"id":8427,"date":"2015-04-19T23:17:01","date_gmt":"2015-04-19T21:17:01","guid":{"rendered":"http:\/\/netzwerke-21.de\/?p=8427"},"modified":"2015-05-02T12:02:13","modified_gmt":"2015-05-02T10:02:13","slug":"manfred-leger-antwortet-auf-die-anfrage-von-brigitte-loesch-wegen-laerm-in-untertuerkheim","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/netzwerke-21.de\/?p=8427","title":{"rendered":"Manfred Leger antwortet auf die Anfrage von MdL Brigitte L\u00f6sch wegen Baul\u00e4rm in Untert\u00fcrkheim"},"content":{"rendered":"<p>Wir haben bereits dar\u00fcber berichtet (<a title=\"Alles planfestgestellt: EBA antwortet auf den Brief von MdL Brigitte L\u00f6sch zum Baul\u00e4rm in Untert\u00fcrkheim\" href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/?p=5766\" target=\"_blank\">hier<\/a>), dass Brigitte L\u00f6sch, Landtagsabgeordnete der Gr\u00fcnen und Vize-Landtagspr\u00e4sidentin, wegen der massiven L\u00e4rm\u00fcberschreitungen in Untert\u00fcrkheim einen Briefwechsel mit dem Eisenbahn-Bundesamt hatte. Nach der unzureichenden Antwort der Aufsichtsbeh\u00f6rde mit dem Tenor &#8222;Alles planfestgestellt&#8220;, hatte sich Brigitte L\u00f6sch in einem Schreiben (<a href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/Brief_DB_L%C3%A4rmschutz_Untert%C3%BCrkheim_01-2015.pdf\" target=\"_blank\">hier<\/a>) an Manfred Leger, dem Vorstand der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH, gewandt und zu einer Reihe von Punkten nachgehakt:<\/p>\n<ul>\n<li>den <a title=\"Planfeststellung und Baurealit\u00e4t am Beispiel der L\u00e4rmpegel an der Rettungszufahrt Benzstra\u00dfe in Untert\u00fcrkheim\" href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/?p=3493\" target=\"_blank\">Ursachen f\u00fcr die massiven abweichenden Prognoseergebnisse bei den Rammarbeiten in Untert\u00fcrkheim<\/a> und der fehlenden Genehmigung der hohen Richtwert\u00fcberschreitungen,<\/li>\n<li><a title=\"Bezirksbeiratssitzung in Untert\u00fcrkheim: Viel L\u00e4rm bei Stuttgart 21 und kein Schutzkonzept\" href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/?p=5248\" target=\"_blank\">dem fehlenden Schutzkonzept f\u00fcr die Anwohner<\/a> aufgrund der zu niedrigen L\u00e4rmprognosen in der Planfeststellung und im sp\u00e4teren schalltechnischen Detailgutachten,<\/li>\n<li><a title=\"Petition an den Bundestag: Bundesverkehrsministerium und EBA interpretieren bei Stuttgart 21 L\u00e4rmschutzvorschriften in rechtswidriger Art und Weise\" href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/?p=6624\" target=\"_blank\">dem Umstand, dass durch eine Vorgabe des Immissionsschutzbeauftragten abweichend vom Planfeststellungsbescheid f\u00fcr die Baufirmen nicht mehr die Richtwerte der AVV-Baul\u00e4rm, sondern nur noch die erh\u00f6hten Pegel aus den schalltechnischen Detailgutachten verbindlich sein sollen,<\/a><\/li>\n<li>warum Messergebnisse entgegen den Anforderungen der AVV Baul\u00e4rm \u00fcber den Zeitraum von einer ganzen Arbeitswoche gemittelt werden sollen,<\/li>\n<li>ob das EBA der Entscheidung der Bahn \u00fcber die Bereitstellung von Ersatzquartieren bereits zugestimmt hat.<\/li>\n<li>nach der <a title=\"Weitere Ramm- und Bauarbeiten am Samstag in Untert\u00fcrkheim und am Sonntag ?\" href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/?p=5356\" target=\"_blank\">Sondergenehmigung f\u00fcr die Sonn- und Feiertagsarbeit bei Stuttgart 21<\/a>.<\/li>\n<li>nach Terminen f\u00fcr weitere Rammarbeiten in Untert\u00fcrkheim und wie die Anwohner bei diesen Arbeiten gesch\u00fctzt werden sollen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Auf ihr Schreiben hin erhielt Brigitte L\u00f6sch von Manfred Leger bzw. Verantwortlichen der DB Projekt Stuttgart-Ulm einen ausf\u00fchrlichen 8-seitigen Brief <a href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/Antw_AG-DB_L%C3%A4rmschutz_UTH.pdf\" target=\"_blank\"> (hier)<\/a>. Zu diesem Antwortschreiben haben das Netzwerk Wangen\/Untert\u00fcrkheim und das Infob\u00fcndnis Zukunft Schiene &#8211; obere Neckarvororte &#8211; folgende kritische Anmerkungen:<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>1. Absurd ist die Auskunft, dass in der Planfeststellung s\u00e4mtliche Immissionen \u00fcber die gesamte Bauzeit gemittelt und dabei keine \u00dcberschreitungen festgestellt wurden. Nach dieser Rechenmethode br\u00e4uchte man ja \u00fcberhaupt nie mehr L\u00e4rmschutz, weil jede Baustelle zwischendrin ruht. (Nach dieser Devise m\u00fcsste man im Winter nimmer heizen, denn die kalten Temperaturen werden ja durch die hei\u00dfen Sommermonate ausgeglichen.)<\/p>\n<p>2. Zwar verf\u00fcgt die Bahn Die DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH \u00fcber eine g\u00fcltige Planfeststellung. Dennoch versto\u00dfen einzelne Bestimmungen gegen die aktuelle h\u00f6chstrichterliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. So sind die in den Planfeststellungen enthaltenen Boni der Bahn von + 5 dB(A) \u00fcber den Richtwerten der AVV-Baul\u00e4rm sowie die 2-Monatsfrist, ab der erst Schutzma\u00dfnahmen erforderlich sind, nicht mehr mit der aktuellen h\u00f6chstrichterlichen Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (so erstmals im <a href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/Urteil%20vom%2010.07.2012%20im%20Zuge%20des%20Baus%20der%20Berliner-U-Bahn-Linie%205\" target=\"_blank\">Urteil vom 10.07.2012 \/ Az 7 A11\/11 <\/a>) vereinbar. Auch bei Gro\u00dfbaustellen gelten danach die Richtwerte der AVV-Baul\u00e4rm. Diese Rechtsauffassung wurde j\u00fcngst in einer Entscheidung des <a href=\"http:\/\/www.bverwg.de\/entscheidungen\/pdf\/190314U7A24.12.0.pdf\" target=\"_blank\">BVerwG vom 19.03.2014 (Az A 24\/12)<\/a> zur Neubaustrecke Stuttgart-Ulm best\u00e4tigt. Das Urteil aus dem Jahr 2012 wird im Schreiben der DB Projekt zudem nur unvollst\u00e4ndig zitiert. So hei\u00dft es in der Randnummer 32:<\/p>\n<p><em>\u201eDer Normzweck der AVV Baul\u00e4rm, eine gleichm\u00e4\u00dfige Rechtsanwendung<\/em><br \/>\n<em> sicherzustellen und damit Rechtssicherheit zu schaffen, wird auch<\/em><br \/>\n<em> dann nicht in Frage gestellt, wenn die Immissionsrichtwerte nur f\u00fcr den Regelfall<\/em><br \/>\n<em> als bindend betrachtet werden. Der verbleibende Spielraum f\u00fcr Ausnahmen von<\/em><br \/>\n<em> der Bindungswirkung ist eng, namentlich ist Nr. 3.1. nicht dahingehend zu ver-<\/em><br \/>\n<em> stehen, dass der gem\u00e4\u00df Gebietszuordnung ma\u00dfgebliche Immissionsrichtwert<\/em><br \/>\n<em> nur als Orientierungswert betrachtet und erg\u00e4nzend eine Einzelfallbetrachtung<\/em><br \/>\n<em> angestellt wird.&#8220; <\/em><\/p>\n<p><em><\/em>Genau dies versucht die DB aber!<\/p>\n<p>Weiter: &#8222;(\u2026) <em>Daraus folgt zugleich, dass eine verminderte Schutzw\u00fcrdigkeit nicht schon dann angenommen werden kann, wenn es etwa um die Errichtung wichtiger Verkehrsinfrastrukturvorhaben im \u00f6ffentlichen Interesse geht.<\/em>&#8220;<\/p>\n<p>Auch dieser Argumentationsversuch der DB Projekt geht daher fehl.<\/p>\n<p>Vollkommen unerw\u00e4hnt l\u00e4sst Herr Leger den Absatz aus dem Urteil von 2014, das die Zwei-Monate-Zumutbarkeits-Regel f\u00fcr abwegig erkl\u00e4rt:<\/p>\n<p>&#8222;<em>Dies widerspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats,\u00a0 nach der die fach<\/em><br \/>\n<em> planerische Zumutbarkeitsschwelle f\u00fcr Baustellenl\u00e4rm sich nicht nach dem um 5<\/em><br \/>\n<em> dB(A) erh\u00f6hten Eingreifwert gem\u00e4\u00df Nr. 4.1 der AVV Baul\u00e4rm, sondern nach dem Immissionsrichtwert gem\u00e4\u00df Nr. 3.1.1 AVV Baul\u00e4rm bemisst (Urteil vom 10. Juli 2012<\/em><br \/>\n<em> &#8211; BVerwG 7 A 11.11 &#8211; BVerwGE 143, 249 Rn. 27 ff., 45 = Buchholz 316 \u00a7 74 VwVfG Nr. 84).<\/em> <em>Vorkehrungen zum Schutz der Wohnbebauung am Michelsberg sind somit bereits bei einem \u00dcberschreiten des Immissionsrichtwerts f\u00fcr ein allgemeines Wohngebiet zu treffen. Der Planfeststellungsbeschluss verh\u00e4lt sich des Weiteren nicht dazu, weshalb Betroffene eine \u00dcberschreitung dieser Zumutbarkeitsschwelle f\u00fcr eine Dauer von bis zu zwei<\/em> <em>Monaten ohne Schutzvorkehrungen hinzunehmen haben, wie auch im Unklaren<\/em><br \/>\n<em> bleibt, ob Zeiten geringerer Belastungen von mehr als f\u00fcnf Tagen die Frist f\u00fcr<\/em><br \/>\n<em> das Entstehen von Schutzanspr\u00fcchen hemmen oder unterbrechen.&#8220;<\/em>\u00a0 .<\/p>\n<p>F\u00fcr die Netzwerke und das Infob\u00fcndnis Zukunft Schiene stellt sich die Frage, ob die DB sich wirklich erst dann beim Bau von Stuttgart 21 an geltendes Recht halten will, wenn jemand sie verklagt.<\/p>\n<p>3. Diese neue Rechtslage m\u00fcsste das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in den erg\u00e4nzenden Verfahren zur Entscheidung \u00fcber die erforderlichen Schutzma\u00dfnahmen, die rechtzeitig vor Baubeginn auf Basis umfassender L\u00e4rmprognosen zu treffen sind, ber\u00fccksichtigen. Diese Ma\u00dfnahmen h\u00e4tten unter der \u00c4gide des EBA z.B. f\u00fcr die Rettungszufahrt Benzstra\u00dfe aufgrund des <a href=\"http:\/\/www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de\/no_cache\/mediathek\/detail\/media\/immissionen-detailgutachten-schall\/mediaParameter\/show\/Medium\/\" target=\"_blank\">Detailgutachtens vom 19.07.2013<\/a> angeordnet werden m\u00fcssen: Wo kommen welche Schutzma\u00dfnahmen hin, wo funktioniert das nicht, wer kriegt wieviel Entsch\u00e4digung, wer ggf. \u00fcbergangsweise ein Ersatzquartier? Um diese Entscheidung dr\u00fcckt sich das EBA. <a title=\"StN: Bahn will bei \u201cinfernalischen\u201d n\u00e4chtlichen Baul\u00e4rm zuk\u00fcnftig Hotel zahlen und ignoriert weiterhin Zust\u00e4ndigkeiten\" href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/?p=5829\" target=\"_blank\">Die auf &#8222;freiwilliger Basis&#8220; von der DB gro\u00dfz\u00fcgig einger\u00e4umte Bereitstellung von Ersatzquartieren macht den gravierenden Mangel einer fehlenden Festsetzung durch das EBA um so deutlicher. <\/a><\/p>\n<p>Dabei hatte sich das EBA eine erg\u00e4nzende Entscheidung zu Schutzma\u00dfnahmen zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt ausweislich des Planfeststellungsbeschlusses ausdr\u00fccklich vorbehalten &#8211; mit Hinweis auf die schlechte Prognostizierbarkeit der Immissionen, weshalb die schall- und ersch\u00fctterungstechnischen Untersuchungen nur als &#8222;Machbarkeitsstudie&#8220; (Zitat PFB) zu verstehen seien.<\/p>\n<p>4. Daher muss die Bahn ggf. andere Schutzma\u00dfnahmen ergreifen, wenn aktive oder passive Schutzma\u00dfnahmen nicht ausreichen. Laut Planfeststellungsbeschluss k\u00f6nnen diese Ma\u00dfnahmen sich im Ernstfall auf reine Entsch\u00e4digungszahlungen beschr\u00e4nken, wenn andere Ma\u00dfnahmen nicht wirksam sind oder nicht &#8222;mit vertretbarem Aufwand&#8220; umgesetzt werden k\u00f6nnen. Allerdings: Die Bahn tut nichts dergleichen! Die Feststellung, dass die Immissionen &#8222;unvermeidbar&#8220; seien, entbindet den Vorhabentr\u00e4ger nicht von der\u00a0 Verpflichtung, ggf. geeignete Ersatzma\u00dfnahmen zu ergreifen.<\/p>\n<p>5. Keine Antwort enthielt das Schreiben der DB Projekt auf die Frage, nach einer erfolgten Genehmigung des <a href=\"http:\/\/www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de\/no_cache\/mediathek\/detail\/media\/immissionen-messkonzepte\/mediaParameter\/show\/Medium\/\" target=\"_blank\">Messkonzeptes des PFA 1.6a<\/a> durch das EBA und ob die Baufirmen jetzt wirklich nur noch verpflichtet werden sollen, die prognostizierten h\u00f6heren Werte der schalltechnischen Detailgutachten einzuhalten. Die Antwort auf diese Frage w\u00e4re gerade f\u00fcr alle vom Baul\u00e4rm durch Stuttgart 21 betroffenen Wohngebiete besonders interessant. Mehr Informationen dazu finden Sie in der Petition des <a title=\"Petition an den Bundestag: Bundesverkehrsministerium und EBA interpretieren bei Stuttgart 21 L\u00e4rmschutzvorschriften in rechtswidriger Art und Weise\" href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/?p=6624\" target=\"_blank\">Infob\u00fcndnis Zukunft Schiene an den Deutschen Bundestag<\/a>.<\/p>\n<p>6. Ebenfalls keine Antwort enthielt das Schreiben der DB Projekt auf die Frage nach weiteren Terminen f\u00fcr Rammarbeiten in Untert\u00fcrkheim. Auch hier fehlt es an der eigentlich von <a title=\"\u201cAlles im Plan und transparent\u201d \u2013 Zur Informationsveranstaltung zum Tunnelbau in Stuttgart-Ost\" href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/?p=7649\" target=\"_blank\">Manfred Leger im M\u00e4rz auf der letzten Anwohnerveranstaltung <\/a>zugesagten Transparenz.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wir haben bereits dar\u00fcber berichtet (hier), dass Brigitte L\u00f6sch, Landtagsabgeordnete der Gr\u00fcnen und Vize-Landtagspr\u00e4sidentin, wegen der massiven L\u00e4rm\u00fcberschreitungen in Untert\u00fcrkheim einen Briefwechsel mit dem Eisenbahn-Bundesamt hatte. 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