{"id":5829,"date":"2014-12-20T17:54:40","date_gmt":"2014-12-20T15:54:40","guid":{"rendered":"http:\/\/netzwerke-21.de\/?p=5829"},"modified":"2015-01-14T23:29:57","modified_gmt":"2015-01-14T21:29:57","slug":"stn-bahn-will-bei-infernalischen-baulaerm-zukuenftig-hotelunterbringung-zahlen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/netzwerke-21.de\/?p=5829","title":{"rendered":"StN: Bahn will bei &#8222;infernalischen&#8220; n\u00e4chtlichen Baul\u00e4rm zuk\u00fcnftig Hotel zahlen und ignoriert weiterhin Zust\u00e4ndigkeiten"},"content":{"rendered":"<p>Die Stuttgarter Nachrichten berichten heute (<a href=\"http:\/\/www.stuttgarter-nachrichten.de\/inhalt.stuttgart-21-unertraeglicher-laerm-bahn-zahlt-hotel.b880062f-574f-43f5-b461-4f62c76ab3b6.html\" target=\"_blank\">hier<\/a>), dass die Bahn sich jetzt doch bereit erkl\u00e4rt, bei unertr\u00e4glichen n\u00e4chtlichen Baul\u00e4rm &#8211; wie j\u00fcngst in Untert\u00fcrkheim und in Wangen &#8211; zuk\u00fcnftig eine Hotelunterbringung zu erstatten. Dies ist sicherlich f\u00fcr die betroffenen Anwohner ein richtiger Schritt.Er beruht jedoch nur auf dem Entgegenkommen der Bahn nach den Protesten, der <a href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/?p=5353\" target=\"_blank\">Strafanzeige von 27 B\u00fcrgern in Wangen<\/a> bzw. der Klageandrohung, widerspricht jedoch weiterhin den Zust\u00e4ndigkeiten nach der Planfeststellung bei Stuttgart 21 .<\/p>\n<p><a href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/?p=5570\" target=\"_blank\">Wie bereits mehrfach berichtet, hat danach nicht die DB Projekt Stuttgart-Ulm \u00fcber die aktiven und passiven Schutzma\u00dfnahmen zu entscheiden, sondern das Eisenbahn-Bundesamt als Aufsichtsbeh\u00f6rde<\/a>. Es muss auf Basis der vorgelegten schalltechnischen Detailgutachten in einem transparenten erg\u00e4nzenden Verfahren die erforderlichen Schutzma\u00dfnahmen festzusetzen. So lautet die Nebenbestimmung in dem entsprechenden Planfeststellungsbescheid PFA 1.6a auf Seite 38:\u00a0 &#8222;<em>Die Entscheidung \u00fcber die konkreten Schutzma\u00dfnahmen beh\u00e4lt sich das Eisenbahn-Bundesamt auf Grundlage der Detailgutachten gem\u00e4\u00df \u00a7 74 Abs. 3 VwVfG vor.&#8220;<\/em><\/p>\n<p>Im Falle des infernalischen Baul\u00e4rms der n\u00e4chtlichen Rammarbeiten in Untert\u00fcrkheim h\u00e4tten die betroffenen Anwohner im Vorfeld Anspruch auf ein erg\u00e4nzendes Verfahren gehabt, in dem sie \u00fcber die geplanten Schutzma\u00dfnahmen angeh\u00f6rt werden. Das EBA h\u00e4tte in diesem Verfahren die aktuelle Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes beachten m\u00fcssen, nach der auch f\u00fcr Gro\u00dfbaustellen die Richtwerte der AVV-Baul\u00e4rm gelten. <a href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/?p=5570\">Der in den Planfeststellungsbescheiden bei Stuttgart 21\u00a0 noch enthaltene Bonus der Bahn, nach dem erst die Anwohner bei einer zweimonatigen \u00dcberschreitung von + 5 d(B) (A) \u00fcber den Richtwerten der AVV-Baul\u00e4rm Anspruch auf ein Schutzkonzept haben, widerspricht der aktuellen h\u00f6chstrichterlichen Rechtssprechung<\/a>. Bei der prognostizierten n\u00e4chtlichen Richtwert\u00fcberschreitung von \u00fcber 27 dB (A) ! w\u00e4re das EBA nach der Rechtslage gezwungen gewesen, geeignete Schutzma\u00dfnahmen wie die \u00dcbernahme der Hotelkosten anzuordnen.<\/p>\n<p>Stattdessen hat die Bahn selbst &#8211; und dabei die h\u00f6chstrichterliche Rechtssprechung ignorierend-\u00a0 im Vorfeld der Bauarbeiten entschieden, die umliegenden Anwohnern in Untert\u00fcrkheim w\u00e4hrend der n\u00e4chtlichen Bauarbeiten massive Richtwert\u00fcberschreitungen ohne ein Schutzkonzept auszusetzen. Und das EBA ist als Aufsichtsbeh\u00f6rde nicht eingeschritten. Auch die Stadt Stuttgart hat hier nichts zum Schutz ihrer B\u00fcrger unternommen. Nach Recherchen des Infob\u00fcndnis Zukunft Schiene &#8211; obere Neckarvororte- wurde das Amt f\u00fcr Umweltschutz\u00a0 der Stadt Stuttgart im Vorfeld der Rammarbeiten durch das EBA bereits im Juli 2013 in einem Schreiben \u00fcber die massiven prognostizierten Richtwert\u00fcberschreitungen aufmerksam gemacht- ohne dass eine Reaktion erfolgte. Die Bahn konnte damit abseits der nach der Planfeststellung vorgegebenen Zust\u00e4ndigkeiten und der aktuellen Rechtslage agieren, ohne dass eine Beh\u00f6rde im Interesse der betroffenen Anwohner eingeschritten ist.<\/p>\n<p>Auch in Wangen reagierte in Bahn erst, nachdem <a href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/?p=5353\" target=\"_blank\">27 B\u00fcrger Strafanzeige wegen St\u00f6rung der Nacht sowie Sonn- und Feitertagsruhe gegen den Abschnittsleiter und die Baufirma erhoben haben.<\/a> Noch 18.11.2014 erkl\u00e4rte der\u00a0 Immissionsschutzbeauftragte Fritz auf der<a href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/?p=5248\" target=\"_blank\"> Bezirksbeiratssitzung in Untert\u00fcrkheim<\/a> auf die Kritik einiger Wangener B\u00fcrger, dass die Sprengungen in Wangen, die zum Teil hunderte Meter h\u00f6r- und sp\u00fcrbar waren, sich\u00a0 im Rahmen halten.\u00a0 Dabei verschwieg er bewusst, dass er am selben Tag ein <a href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/wordpress\/wp-admin\/post.php?post=5873&amp;action=edit\" target=\"_blank\">Messbericht erstellt und unterzeichnet hatte, nachdem die Sprengarbeiten w\u00e4hrend des Nachtzeitraums die Richtwerte der AVV-Baul\u00e4rm mit + 18 dB(A) weit \u00fcberschritten und damit unzul\u00e4ssig seien<\/a>. So wurden Anwohner von dem Immssionsschutzbeauftragten und langj\u00e4hrigen Gutachter der Bahn trotz Nachfragen bewusst desinformiert. Erst nach einer Strafanzeige von 27 Wangener B\u00fcrgern gegen die laufende St\u00f6rung der Nacht- sowie der Sonn- und Feiertagsruhe erfolgte ein Umdenken bei der Bahn.<\/p>\n<p>Daher ist das Entgegenkommen der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH\u00a0 nur als ersten Schritt zu interpretieren, zumindest in Extremsituationen die aktuelle Rechtslage zu beachten, wenn auch die Zust\u00e4ndigkeiten \u00fcber die Entscheidung der Schutzma\u00dfnahmen weiterhin &#8222;hemd\u00e4rmlig&#8220; ignoriert werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Stuttgarter Nachrichten berichten heute (hier), dass die Bahn sich jetzt doch bereit erkl\u00e4rt, bei unertr\u00e4glichen n\u00e4chtlichen Baul\u00e4rm &#8211; wie j\u00fcngst in Untert\u00fcrkheim und in Wangen &#8211; zuk\u00fcnftig eine Hotelunterbringung zu erstatten. 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