{"id":5570,"date":"2014-12-11T01:39:51","date_gmt":"2014-12-10T23:39:51","guid":{"rendered":"http:\/\/netzwerke-21.de\/?p=5570"},"modified":"2014-12-16T00:27:22","modified_gmt":"2014-12-15T22:27:22","slug":"kurzfristiger-baulaerm-schadet-doch-nicht-zu-den-gesundheitliche-und-volkswirtschaftliche-folgen-von-laerm","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/netzwerke-21.de\/?p=5570","title":{"rendered":"Das L\u00e4rmschutzkonzept bei Stuttgart 21 und die gesundheitlichen und volkswirtschaftlichen Folgen von L\u00e4rm"},"content":{"rendered":"<p>L\u00e4rm macht krank &#8211; nicht nur wenn es sich dabei um Dauerl\u00e4rm handelt. L\u00e4rm verursacht neben den gesundheitlichen Folgen f\u00fcr die Betroffenen auch hohe volkswirtschaftliche Sch\u00e4den durch Gesundheitskosten, Mietminderungen und Wertverluste der Immobilien. Zu diesem Ergebnis kommt die<a href=\"http:\/\/www.stadtklima-stuttgart.de\/stadtklima_filestorage\/download\/Laermfibel_2013.pdf\" target=\"_blank\"> vom Ministerium f\u00fcr Verkehr und Infrastrutur 2013 herausgegebene &#8222;<em>St\u00e4dtebauliche Leitfibel- Hinweise f\u00fcr die Bauleitplanung<\/em>&#8222;<\/a>, aus der wir nachfolgend noch zitieren werden.<\/p>\n<p>Diese Erkenntnis wurde jedoch nicht beim L\u00e4rmschutzkonzept bei Stuttgart 21 ber\u00fccksichtigt. Hier beruft sich die Bahn auch bei extrem hohen und gesundheits-sch\u00e4dlichen L\u00e4rmpegeln von bis zu 100 dB(A) &#8211; wie\u00a0 bei den <a href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/?p=4608\" target=\"_blank\">Rammarbeiten in Untert\u00fcrkheim<\/a> &#8211;\u00a0 auf die in den Planfeststellungsbeschl\u00fcssen zu Stuttgart 21\u00a0 enthaltenen Regelungen. Diese r\u00e4umen der Bahn als Bauherrin einen Bonus ein. Danach haben die betroffenen Anwohner erst Anspruch auf L\u00e4rmschutzma\u00dfnahmen, soweit ein \u00dcberschreiten der \u00fcblichen <a href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/Richtwerte-AVV-Baul\u00e4rm.jpg\" target=\"_blank\">Richtwerte der AVV-Baul\u00e4rm<\/a>\u00a0 um mehr als 5 dB(A) f\u00fcr einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten prognostiziert wurde. Dabei sind maximal 5 Tage mit einer geringeren Belastung unsch\u00e4dlich. Unklar ist, ob eine \u00dcberschreitung dieser 5 Tage die 2-Monatsfrist hemmt oder nur unterbricht. Im schlechtesten Fall beginnt die Zwei-Monatsfrist, in der die Anwohner auch massive L\u00e4rm\u00fcberschreitungen ohne Schutzkonzept tolerieren m\u00fcssten, wieder von vorn.<\/p>\n<p>Dieser in den Planfeststellungen enthaltene Bonus ist allerdings nicht mehr mit der aktuellen h\u00f6chstrichterlichen Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ( so erstmals im <a href=\"Urteil vom 10.07.2012 im Zuge des Baus der Berliner-U-Bahn-Linie 5\" target=\"_blank\">Urteil vom 10.07.2012 \/ Az 7 A11\/11 <\/a>) vereinbar. Auch bei Gro\u00dfbaustellen gelten danach die Richtwerte der AVV-Baul\u00e4rm. Diese neue Rechtslage m\u00fcsste das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in den erg\u00e4nzenden Verfahren zur Entscheidung \u00fcber die erforderlichen Schutzma\u00dfnahmen, die rechtzeitig vor Baubeginn auf Basis umfassender L\u00e4rmprognosen zu treffen sind, ber\u00fccksichtigen. <a href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/Schreiben-an-EBA-v.-21.10.2014.pdf\" target=\"_blank\">(Siehe Schreiben des Rechtsanwalts Dr. Lieber \/ Kanzlei Schotten Friedrich Bannasch an das EBA vom 21.10.2014 <\/a>und Webbeitrag <a href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/?p=4744\" target=\"_blank\">L\u00e4rmschutzkonzept bei Stuttgart 21 vom EBA und Bahn nicht umgesetzt \u2013 Netzwerke schalten Anwaltskanzlei ein<\/a>).<\/p>\n<p>Das EBA hat jedoch entgegen den Auflagen aus den Planfeststellungen zu Stuttgart 21 bis heute kein einziges erg\u00e4nzendes Verfahren durchgef\u00fchrt. Die Aufsichtsbeh\u00f6rde duldet, dass die Bahn bei Europas gr\u00f6\u00dfter Baustelle \u00fcber den passiven Schallschutz intransparent in eigener Regie und ohne Beachtung der aktuellen h\u00f6chstrichterlichen Rechtssprechung entscheidet. Und das EBA schweigt &#8211; bis heute hat es auf die Aufforderung im o.g. rechtsanwaltlichem Schreiben nicht geantwortet. Die schalltechnischen Detailgutachten f\u00fcr einzelne ausgew\u00e4hlte Immissionspunkte hat die Bahn zwar im Internet <a href=\"http:\/\/www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de\/no_cache\/mediathek\/detail\/media\/immissionen-detailgutachten-schall\/mediaParameter\/show\/Medium\/\" target=\"_blank\">(hier<\/a>) ver\u00f6ffentlicht. Die f\u00fcr den Anspruch auf passiven L\u00e4rmschutz entscheidenden Gutachten, aus denen die zeitlichen L\u00e4rmszenarien und die prognostizierten Immissionswerte f\u00fcr alle betroffenen Geb\u00e4ude (Stockwerke \/ Fassaden) hervorgehen, h\u00e4lt die Bahn unter Verschluss. Anfragen der Netzwerke ergaben, dass diese Gutachten nicht einmal dem EBA als Aufsichtsbeh\u00f6rde, die formal dar\u00fcber entscheiden m\u00fcsste, vorliegen.<\/p>\n<p>Die Bahn ignoriert nicht nur die Zust\u00e4ndigkeiten nach der Planfeststellung und die aktuelle Rechtsprechung zum L\u00e4rmschutz, sondern negiert auch die gesundheitlichen Beintr\u00e4chtigungen und Folgen von hohen L\u00e4rmpegeln. So erkl\u00e4rte der Rechtsanwalt der Bahn k\u00fcrzlich auf der letzten <a href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/?p=5248\" target=\"_blank\">Bezirksbeiratssitzung in Untert\u00fcrkheim<\/a>, dass nur Dauerl\u00e4rm gesundheitliche Folgen h\u00e4tte. Nicht jedoch die kurzzeitigen L\u00e4mbelastungen, denen die Anwohner durch die Rammarbeiten ausgesetzt waren. Eine \u00dcbersicht der L\u00e4rmpegel der Rammarbeiten finden Sie <a href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/Diagramm_L_rm_Benzstra_e.pdf\" target=\"_blank\">hier<\/a>. Angesichts dieser Ignoranz, bleibt uns nichts anderes \u00fcbrig, als aus der eingangs erw\u00e4hnten St\u00e4dtebaulichen Leitfibel der Landesregierung BW ausf\u00fchrlich zu zitieren:<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><em>&#8222;&#8230; Auswirkungen von L\u00e4rm sind u.a. die Beeintr\u00e4chtigung von Sprache und Kommunikation, Konzentrationsst\u00f6rungen, Schlafst\u00f6rungen, Kopfschmerzen, Unlustgef\u00fchl, Aggressionen sowie die Abnahme der k\u00f6rperlichen und geistigen Leistungsf\u00e4higkeit. Dar\u00fcber hinaus sch\u00e4digt L\u00e4rm auch die Gesundheit, wobei der Grad der Sch\u00e4digung nicht nur von der H\u00f6he des Pegels sondern auch von der Dauer der Einwirkung abh\u00e4ngt. Eine dauerhafte L\u00e4rmbelastung bei Pegeln von ca. 60 bis 65 dB(A), wie sie an Hauptverkehrsstra\u00dfen \u00fcblich sind, kann \u00fcber lange Zeitr\u00e4ume hinweg zu Bluthochdruck und Herz-Kreislauferkrankungen und schlie\u00dflich in einigen F\u00e4llen zu Herzinfarkt und Tod f\u00fchren. Hohe Pegel ab ca.85 dB(A) \u00fcber eine kurze Expositionszeit bewirken eine vor\u00fcbergehende H\u00f6rschwellenverschiebung und f\u00fchren zum Erschlaffen der Innenohr-Haarzellen. Die Regenerationszeit betr\u00e4gt ca. 16 bis 48 Stunden. L\u00e4ngere Expositionszeiten bei Pegeln \u00fcber 85 dB(A)\u00a0 oder k\u00fcrzere Expositionszeiten bei Pegeln \u00fcber 100<\/em> <em>dB(A) f\u00fchren zu einem Verkleben der Haarzellen im Innenohr, von dem sie sich<\/em><br \/>\n<em> nicht mehr erholen. Diese irreversible Sch\u00e4digung kann auch durch medizinische Behandlung nicht behoben werden.<\/em><\/p>\n<p><em>Die Belastungen durch L\u00e4rm verursachen hohe volkswirtschaftliche Kosten. Diese i.d.R. nicht vom L\u00e4rmverursacher getragenen externen Kosten k\u00f6nnen in ihrer H\u00f6he nicht immer beziffert werden. Dennoch sind diese bei der Abw\u00e4gung von L\u00e4rmschutzma\u00df-<\/em><br \/>\n<em> nahmen entsprechend zu ber\u00fccksichtigen. Kosten entstehen durch die medizinische Behandlung von l\u00e4rmbedingten Krankheiten, Unf\u00e4lle aufgrund l\u00e4rmbedingter\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Konzentrationsst\u00f6rungen und Produktionsausf\u00e4lle, da die betroffenen Personen zeitweise oder dauerhaft nicht als Arbeitskr\u00e4fte zur Verf\u00fcgung stehen.<\/em><\/p>\n<p><em>Neben den Kosten f\u00fcr Gesundheitssch\u00e4den sind insbesondere Immobilienkosten aufgrund verminderter Einnahmen durch Mietzahlungen und Immobilienverk\u00e4ufe zu nennen. Studien zu Mietzinsausf\u00e4llen zeigen im Mittel einen Wert von 0,9 % Mietverlust<\/em><br \/>\n<em> pro dB(A) ab 50 dB(A). F\u00fcr die l\u00e4rmbelasteten Stra\u00dfen in Berlin wurden exemplarisch Mietverluste von 19 Mio. Euro pro Jahr und Immobilienwertverluste in einer Gr\u00f6\u00dfenordnung von 1.550 Mio. ermittelt (LAI 2012, S. 65).<\/em><\/p>\n<p><em>Verminderte Immobilienpreise und sinkende Mieteink\u00fcnfte wirken sich negativ auf die Steuereinnahmen der Kommunen aus, da diese \u00fcber Einnahmen aus Mieteink\u00fcnften, Grunderwerbsteuer und Grundsteuer von niedrigeren Immobilienwerten betroffen sind.<\/em><br \/>\n<em> In den Hinweisen zur L\u00e4rmaktionsplanung (LAI 2012, S. 15) werden \u201eL\u00e4rmschadens-kosten\u201c pro Anwohner und Jahr ab Pegeln von 55 dB(A) tags\u00fcber genannt&#8230;<\/em>&#8222;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>L\u00e4rm macht krank &#8211; nicht nur wenn es sich dabei um Dauerl\u00e4rm handelt. L\u00e4rm verursacht neben den gesundheitlichen Folgen f\u00fcr die Betroffenen auch hohe volkswirtschaftliche Sch\u00e4den durch Gesundheitskosten, Mietminderungen und Wertverluste der Immobilien. 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