{"id":4744,"date":"2014-11-01T20:20:56","date_gmt":"2014-11-01T18:20:56","guid":{"rendered":"http:\/\/netzwerke-21.de\/?p=4744"},"modified":"2014-11-06T09:31:02","modified_gmt":"2014-11-06T07:31:02","slug":"laermschutzkonzept-bei-stuttgart-21-vom-eba-nicht-umgesetzt-netzwerke-schalten-anwaltskanzlei-ein","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/netzwerke-21.de\/?p=4744","title":{"rendered":"L\u00e4rmschutzkonzept bei Stuttgart 21 vom EBA und Bahn nicht umgesetzt &#8211; Netzwerke schalten Anwaltskanzlei ein"},"content":{"rendered":"<p>Wir haben bereits mehrfach dar\u00fcber berichtet, dass das L\u00e4rmschutzkonzept aus der Planfeststellung bei Stuttgart 21 nicht oder nur unzureichend umgesetzt ist. <a href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/?p=3957\" target=\"_blank\">Das Netzwerk Kernerviertel hatte das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) mehrmals schriftlich darauf aufmerksam gemacht und einen Stopp der Bauarbeiten gefordert. <\/a>Ohne Erfolg. Bislang sieht das Eisenbahn-Bundesamt als\u00a0 Aufsichtsbeh\u00f6rde keinen Handlungsbedarf, obwohl zentrale Genehmigungsauflagen aus der Planfeststellung verletzt wurden:<\/p>\n<p><strong>1. Entscheidung \u00fcber aktiven und passiven L\u00e4rmschutz sowie Entsch\u00e4digungen:<\/strong> Das EBA hatte sich in der Planfeststellung vorbehalten, vor Baubeginn auf Basis der von der Bahn vorzulegenenden schalltechnischen\u00a0 Detailgutachten \u00fcber den notwendigen\u00a0 aktiven und passiven L\u00e4rmschutz einschlie\u00dflich der Entsch\u00e4digungen in einem erg\u00e4nzenden Verfahren zu entscheiden. Diese formale Entscheidung des EBA, bei der auch die Betroffenen vorher angeh\u00f6rt werden m\u00fcssen, ist bis heute f\u00fcr keinen der vom Baul\u00e4rm betroffenen Stadtteile in Stuttgart erfolgt. Die Bahn f\u00fchrt das Schallschutzprogramm nach Absprache mit dem EBA in eigener Regie durch und h\u00e4lt die Gutachten zum passiven Schallschutz einschlie\u00dflich der Berechnungsgrundlage, welche Fassaden und Geschosse der H\u00e4user mit passivem Schallschutz ausgestattet werden, mit Hinweis auf den Datenschutz unter Verschluss. Eine Anfrage des Netzwerks Kernerviertel im Februar ergab, dass nicht einmal dem EBA als Entscheidungsbeh\u00f6rde diese\/s Gutachten vorliegt. \u00dcber die laut Planfeststellung vorgesehenen Entsch\u00e4digungen, z.B. f\u00fcr die eingeschr\u00e4nkte Nutzung von Balkonen und Terrassen, sind bis heute weder von der Bahn noch vom EBA eine Entscheidungen getroffen worden.<\/p>\n<p><strong>2. Realistische L\u00e4rmprognosen:<\/strong> Im Kernerviertel gen\u00fcgen die schalltechnischen Detailgutachten f\u00fcr den PFA 1.1. und 1.2. nicht den Vorgaben der Planfeststellung, nach der s\u00e4mtliche gleichzeitig auftretende L\u00e4rmimmissionen zu ber\u00fccksichtigen sind.\u00a0 Sie eignen sich weder f\u00fcr eine Prognose des zu erwartenden jahrelangen Baul\u00e4rms noch als Datenbasis f\u00fcr die Entscheidung \u00fcber aktive und passive Schutzma\u00dfnahmen. <a href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/?p=3957\" target=\"_blank\">Das EBA musste gegen\u00fcber dem Netzwerk Kernerviertel im Schreiben vom 29.07.2014 einr\u00e4umen, dass die Bahn dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist, sieht jedoch als verantwortliche Aufsichtsbeh\u00f6rde keinen Handlungsbedarf<\/a>.<\/p>\n<p>Nachdem das EBA\u00a0 bislang nicht bereit ist, auch in Sachen L\u00e4rmschutz seinen Verpflichtungen aus der Planfeststellung nachzukommen, haben die Netzwerke 21 die auf das Verwaltungs- und Immissionsschutzrecht spezialisierte Kanzlei\u00a0 Schotten Fridrich Banasch aus Freiburg eingeschaltet. Herr Dr. Lieber vertrat als Rechtsanwalt der Kanzlei bereits den BUND und die Schutzgemeinschaft Fildern in den Er\u00f6rterungen zu Stuttgart 21. <strong>Das Schreiben der Kanzlei an das EBA vom 21.10.2014, das stellvertretend im Namen von Frank Schweizer und zwei weiteren betroffenen Eigent\u00fcmer im Kernerviertel erging, k\u00f6nnen Sie\u00a0<a href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/Schreiben-an-EBA-v.-21.10.2014.pdf\" target=\"_blank\">hier<\/a> abrufen<\/strong>. In diesem Schreiben wird das EBA aufgefordert, seiner Aufgabe nachzukommen und das in der Planfeststellung vorgesehene erg\u00e4nzende Verfahren zur Entscheidung \u00fcber den aktiven und passiven L\u00e4rmschutz sowie den Entsch\u00e4digungen auf Basis umfassender und realistischer L\u00e4rmprognosen durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p><strong>Bei der Durchf\u00fchrung dieses der Planfeststellung nachgelagerten erg\u00e4nzenden Verfahrens hat das EBA die aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu beachten<\/strong>. <strong>Danach gelten die Richtwerte der AVV-Baul\u00e4rm auch f\u00fcr langj\u00e4hrige Gro\u00dfbaustellen, wie Stuttgart 21. Der noch in den Planfeststellungsbeschl\u00fcssen zu Stuttgart 21 vorgesehende Aufschlag von 5 dB(A) sowie die zweimonatige Frist, ab der erst Anspruch besteht, ist danach nicht rechtens. Damit haben ein deutlich gr\u00f6\u00dferer Kreis von Betroffenen in Stuttgart ab einer prognostizierten \u00dcberschreitung der Richtwerte der AVV-Baul\u00e4rm Anspruch auf passiven Schallschutz und\u00a0 Entsch\u00e4digungen.<\/strong> Diese Richtwerte liegen beispielsweise f\u00fcr vorwiegende Wohngebiete bei 55 dB(A) f\u00fcr den Tagzeitraum und bei 40 dB(A) f\u00fcr den Nachtzeitraum. Die L\u00e4rmwerte, die\u00a0 zuletzt am Beispiel von einzelnen Immissionspunkten vom Gutachter f\u00fcr das Kernerviertel prognostiziert wurden, finden Sie in den beiden\u00a0 schalltechnischen Detailgutachten f\u00fcr den Trogbau (<a href=\"http:\/\/www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de\/fileadmin\/pdfs\/45-GUTACHTEN\/10-Immissionen\/Detailgutachten\/Schall\/97460-ABS-4-DBPB-S21-Detailgutachten_PfA_1_1-Trogbauwerk.pdf\" target=\"_blank\">hier \/Karte auf S. 48\u00a0 und in der Liste S.63\/64<\/a>) und f\u00fcr die Rettungszufahrt (<a href=\"http:\/\/www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de\/fileadmin\/pdfs\/45-GUTACHTEN\/10-Immissionen\/Detailgutachten\/Schall\/97495-ABS-5-DBPB-S21-Detailgutachten_PfA_1_2-Rettungszufahrt.pdf\" target=\"_blank\">hier \/ Liste S. 42\/43<\/a>) .<\/p>\n<p>Die Netzwerke 21 haben sich daneben in Sachen L\u00e4rmschutz nochmals an den Oberb\u00fcrgermeister Fritz Kuhn gewandt und um Unterst\u00fctzung durch die Stadt Stuttgart gebeten. Neben den o.g. gibt es zahlreiche weitere Kritikpunkte am bisherigen Vorgehen der Bahn und des EBAs, wie beispielsweise <a href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/?p=2519\" target=\"_blank\">die rechtlich unsittlichen Vertr\u00e4ge zum passiven Schallschutz<\/a>, der unzureichenden Information \u00fcber die Belastungen durch den Baul\u00e4rm (wie z.B. am <a href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/?p=4648\" target=\"_blank\">Wartberg)<\/a> und oder die <a href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/?p=4608\" target=\"_blank\">massiven L\u00e4rmschutz\u00fcberschreitungen bei den ersten Bauarbeiten in Untert\u00fcrkheim. <\/a><\/p>\n<p>Es kann aus Sicht der Netzwerke beispielsweise nicht angehen, dass B\u00fcrger \u00fcber die auf sie zukommenden Belastungen nicht informiert werden oder betroffene Anwohner ihr erspartes Geld f\u00fcr einen Rechtsanwalt und ggf. einen Prozess einsetzen m\u00fcssen, nur um ein in der Planfeststellung vorgesehenes rechtsstaatliches Verfahren zur Gew\u00e4hrung von passiven Schallschutz und Entsch\u00e4digungen zu erstreiten. Hier erwarten die Netzwerke von der Stadt Stuttgart und\u00a0 dem Land Baden-W\u00fcrttemberg, dass sie gegen\u00fcber dem Eisenbahn-Bundesamt als Aufsichtsbeh\u00f6rde und der Bahn als ihrem Projektpartner die berechtigten Interessen ihrer betroffenen B\u00fcrger vertreten und und durchsetzen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wir haben bereits mehrfach dar\u00fcber berichtet, dass das L\u00e4rmschutzkonzept aus der Planfeststellung bei Stuttgart 21 nicht oder nur unzureichend umgesetzt ist. Das Netzwerk Kernerviertel hatte das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) mehrmals schriftlich darauf aufmerksam gemacht und einen Stopp der Bauarbeiten gefordert. 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