{"id":3493,"date":"2014-07-17T22:10:28","date_gmt":"2014-07-17T20:10:28","guid":{"rendered":"http:\/\/netzwerke-21.de\/?p=3493"},"modified":"2014-07-17T23:58:53","modified_gmt":"2014-07-17T21:58:53","slug":"planfeststellungsbeschluesse-und-baurealitaet-am-beispiel-der-rettungszufahrt-benzstrasse-in-untertuerkheim","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/netzwerke-21.de\/?p=3493","title":{"rendered":"Planfeststellung und Baurealit\u00e4t am Beispiel der L\u00e4rmpegel an der Rettungszufahrt Benzstra\u00dfe in Untert\u00fcrkheim"},"content":{"rendered":"<p>In Untert\u00fcrkheim laufen schon seit August letzten Jahres immer wieder Bauarbeiten f\u00fcr Stuttgart 21. <a title=\"StZ B\u00fcrger protestieren mitten in der Nacht gegen L\u00e4rm\" href=\"http:\/\/www.stuttgarter-zeitung.de\/inhalt.stuttgart-21-buerger-protestieren-mitten-in-der-nacht-gegen-laerm.08cc29cb-cd86-4ea4-b2c4-5501ecdf3a35.html\" target=\"_blank\">Bereits in der ersten Nacht st\u00fcrmten \u00fcber den unertr\u00e4glichen L\u00e4rm erz\u00fcrnte Anwohner die Baustelle und forderten eine sofortige Einstellung<\/a>. Die Bahn und die Polizei argumentierten damals, dass alle L\u00e4rmwerte planfestgestellt seien.<\/p>\n<p>Dies war jedoch nicht der Fall. Darauf weist ein neuer Beitrag des Netzwerk Wangen \/ Untert\u00fcrkheim hin. Er zeigt, wie deutlich die in der Planfeststellung geplanten L\u00e4rm- werte an der Rettungszufahrt Benzstra\u00dfe \u00fcberschritten wurden. Nach Einsch\u00e4tzung des Netzwerks deutet dies darauf hin, dass bei der Planfeststellung bewusst mit niedrigen L\u00e4rmpegel operiert wurde, um die Baugenehmigung nicht zugef\u00e4hrden. Damit ist Untert\u00fcrkheim auch der Praxistest f\u00fcr alle anderen vom Baul\u00e4rm bei Stuttgart 21 betroffenen Stadtteile, wie das Kernerviertel, auf die jetzt die lauten Rammarbeiten f\u00fcr den Tiefbahnhof noch zukommen werden. Lesen Sie hier den Beitrag des Netzwerks Untert\u00fcrkheim:<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>Bei allen seither erfolgten Bauma\u00dfnahmen sind an der Rettungszufahrt Benzstra\u00dfe L\u00e4rmpegel\u00a0 gemessen worden, die offensichtlich nicht im Geringsten von den die Planfeststellungsverfahren begleitenden L\u00e4rmprognosen prognostiziert wurden.<\/p>\n<p>Das Eisenbahn-Bundesamt vertrat damals im Planfeststellungsbeschkuss vom Mai 2007 die Auffassung: \u201e<em>Die schlechte Prognostizierbarkeit der Schallbelastung muss daher hingenommen und kann nur dadurch ausgeglichen werden, dass zu Gunsten der Betrof- fenen eine obere Absch\u00e4tzung der Emissionen vorgenommen wird, d.h. jeweils sehr hohe Ausgangswerte den Berechnungen zu Grunde gelegt werden.\u201c <\/em>Man war bei der Plan- feststellung von<em> \u201e\u2026 \u00dcberschreitungen der einschl\u00e4gigen Richtwerte f\u00fcr den Nachtzeit- raum \u2026\u201c<\/em> ausgegangen<em>, \u201e\u2026 die teilweise bis zu 7 dB(A) betragen<\/em>\u201c.<\/p>\n<p><strong>Schalltechnisches Gutachten zur Planfeststellung<\/strong><br \/>\nTats\u00e4chlich hatte das an der Planung beteiligte B\u00fcro Fritz Beratende Ingenieure VBI GmbH in seiner schalltechnischen Untersuchung vom 14.05.2004 (Anlage 16.2 der Antragsunterlagen) keine h\u00f6heren n\u00e4chtlichen Richtwert\u00fcberschreitungen um mehr als 7 db(A) prognostiziert. F\u00fcr den Tagzeitraum wurden gar Unterschreitungen der Richt- werte bzw. \u00dcberschreitungen von weniger als 5 dB(A) prognostiziert. Auf Basis dieser Prognose erlie\u00df das Eisenbahn-Bundesamt abweichend von der AVV Baul\u00e4rm (Ziffer 4.1) in der Nebenbestimmung Nummer A. VII. 2.3.7 eine \u201eZumutbarkeitsklausel\u201c, die angesichts der prognostizierten, vergleichsweise geringen \u00dcberschreitungen der n\u00e4cht-lichen Richtwerte um maximal 7 dB(A) m\u00f6glicherweise tolerierbar erschien.<\/p>\n<p><strong>Schalltechnisches Detailgutachten vor Baubeginn<\/strong><br \/>\nWenige Wochen vor Baubeginn kam derselbe Sachverst\u00e4ndige in seinem Detailgutachten vom 19.07.2013 allerdings abweichend von der f\u00fcr die Planfeststellung ma\u00dfgeblichen Prognose zu folgendem Ergebnis: \u201e<em>In Bauphase 1 ist mit den h\u00f6chsten Richtwert\u00fcber-schreitungen in Untert\u00fcrkheim S\u00fcd zu rechnen, da hier (\u2026) Rammarbeiten durchgef\u00fchrt werden. Es ist mit Richtwert\u00fcberschreitungen am Tag bzw. in der Nacht von bis zu 12,4 \/ 26,8 dB(A) am Immissionsort IP 7 ,Benzstra\u00dfe 35\u2018 zu rechnen.<\/em>\u201c<\/p>\n<p>Es geht hier nicht mehr um \u00dcberschreitungen von 5 oder 7 dB(A), hier geht es um \u00dcberschreitungen zwischen 12 und 16 dB(A) tags\u00fcber und um \u00dcberschreitungen zwischen 23 und 32 dB(A) nachts!<\/p>\n<p><strong>Realit\u00e4t: L\u00e4rmimmissionsbeauftragter nach den ersten Messungen<\/strong><br \/>\nSelbst dem \u201eunabh\u00e4ngigen\u201c Sachverst\u00e4ndigen, der f\u00fcr das verharmlosende Schallgut- achten im Planfeststellungsverfahren verantwortlich zeichnet, scheinen Richtwert\u00fcber- schreitungen in der ermittelten Gr\u00f6\u00dfenordnung bedenklich zu sein. Am 17.12.2013 schreibt er an die Bahn, \u201e\u2026<em>dass ein Beurteilungspegel (\u2026) von 101 dB(A) ein uneinge-schr\u00e4nkt inakzeptabler Wert ist. Soweit es tats\u00e4chlich zutreffend ist (\u2026), m\u00fcssen die ma\u00dfgeblichen Ursachen unverz\u00fcglich eingestellt werden, da ansonsten die Gefahr besteht, dass bei der ersten nachhaltig und substantiiert vorgetragenen Nachbarschafts-beschwerde der Baustelle eingestellt wird.<\/em>\u201c<\/p>\n<p><strong>Planfeststellung und Realit\u00e4t<\/strong><br \/>\nOffensichtlich wurden von interessierter Seite die w\u00e4hrend der Bauzeit zu erwartenden L\u00e4rmbeeintr\u00e4chtigungen verharmlost, um die Planfeststellung nicht zu gef\u00e4hrden. Dies widerspricht jedoch dem Abw\u00e4gungsgedanken in der Planfeststellung fundamental: Konflikte mit schutzw\u00fcrdigen Interessen sollen konkretisiert und ausger\u00e4umt werden.<\/p>\n<p>Die Planfeststellungsbeh\u00f6rde war zum Zeitpunkt der Planfeststellung der Ansicht, auf diese Konkretisierung verzichten zu k\u00f6nnen, weil \u201e<em>\u2026 die vorgelegte Prognose ohnehin nur als Machbarkeitsstudie und nicht als Grundlage f\u00fcr eine abschlie\u00dfende Beurteilung der bauzeitlichen Schallbelastungen dienen soll.<\/em>\u201c\u00a0 Es best\u00fcnde nicht die Gefahr, dass Konflikte \u00fcbersehen oder unterbewertet w\u00fcrden.<\/p>\n<p>Einw\u00e4nde und Hinweise auf Ungereimtheiten durch die Tr\u00e4ger \u00f6ffentlicher Belange wurden u. a. im Planfeststellungsbeschluss 1.6a mit folgender Begr\u00fcndung zur Seite gewischt: \u201e<em>Die im Rahmen der Ausf\u00fchrungsplanung zu erstellenden Detailgutachten sind unter Beteiligung des zugesagten Immissionsschutzbeauftragten zu erstellen, wobei auch die von den Fachbeh\u00f6rden ge\u00e4u\u00dferten Bedenken zu ber\u00fccksichtigen sind.<\/em>&#8220; und weiter &#8222;<em>Die Untersuchung zeigt aber auch, dass sich die Problemlagen im Ergebnis l\u00f6sen lassen und eine Konfliktbew\u00e4ltigung trotz der starken Belastungen durch den Baustellenl\u00e4rm m\u00f6glich ist. Angesichts der prognostizierten Konflikte ist es erforderlich, bereits im Planfeststellungsverfahren notwendige Vorkehrungen zu treffen (siehe verf\u00fcgenden Teil A des Planfeststellungsbeschlusses). Hierdurch kann insbesondere gew\u00e4hrleistet werden, dass zur Vermeidung von Immissionskonflikten alle erforderlichen und m\u00f6glichen Schallschutzma\u00dfnahmen vor Baubeginn umgesetzt werden, auf unvorhergesehene Konfliktlagen auch nach Baubeginn reagiert werden kann und bei nicht vermeidbaren, unzumutbaren Beeintr\u00e4chtigungen eine angemessene Entsch\u00e4digung an die Betroffenen geleistet wird<\/em>.\u201c<\/p>\n<p>Durch solche Formulierungen im Planfeststellungsbeschluss wurden damals im Rahmen der Planfeststellung betroffenen Anwohner\/innen von vorne herein die M\u00f6glichkeit genom<em>men, <\/em>Rechtsmittel einzulegen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In Untert\u00fcrkheim laufen schon seit August letzten Jahres immer wieder Bauarbeiten f\u00fcr Stuttgart 21. Bereits in der ersten Nacht st\u00fcrmten \u00fcber den unertr\u00e4glichen L\u00e4rm erz\u00fcrnte Anwohner die Baustelle und forderten eine sofortige Einstellung. 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