{"id":25286,"date":"2017-09-30T17:48:23","date_gmt":"2017-09-30T15:48:23","guid":{"rendered":"http:\/\/netzwerke-21.de\/?p=25286"},"modified":"2017-10-01T23:06:32","modified_gmt":"2017-10-01T21:06:32","slug":"realsatire-ein-briefwechsel-mit-dem-eba-wegen-der-einhaltung-des-nachtsprengverbotes-in-untertuerkheim","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/netzwerke-21.de\/?p=25286","title":{"rendered":"Realsatire: ein Briefwechsel mit dem EBA wegen der Einhaltung des Nachtsprengverbots in Untert\u00fcrkheim"},"content":{"rendered":"<p>Wegen der sehr geringen \u00dcberdeckung in Untert\u00fcrkheim hat die Bahn vom Landesamt f\u00fcr Bergbau keine weitere <a title=\"In Ulm l\u00e4sst die Bahn die Anwohner schlafen, in Untert\u00fcrkheim nicht\" href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/?p=21199\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Ausnahmegenehmigung f\u00fcr Nachtsprengungen zwischen 22 bis 6 Uhr<\/a> erhalten bzw. den Antrag nach einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart zur\u00fcckgezogen. Das Gericht hatte im Februar 2017 zwar den Eilantrag von zwei Eigent\u00fcmerinnen aus rein formalen Gr\u00fcnden abgelehnt. Aus der Begr\u00fcndung des Beschlusses ergibt sich jedoch recht deutlich, dass das Verwaltungsgericht davon ausgeht, eine \u00dcberschreitung der Anhaltswerte der DIN 4150 Teil 2 bei Ersch\u00fctterungen von den Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses nicht gedeckt sei. <a title=\"Die Schutzauflagen aus der Planfeststellung sind bei S21 einzuhalten. Zum Beschluss des VG Stuttgart \u00fcber die Nachtsprengungen in Untert\u00fcrkheim\" href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/?p=22191\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Das Gericht geht von einem Planbefolgungsanspruch der Betroffenen aus<\/a>.<\/p>\n<p>Damit sind Sprengungen im Obert\u00fcrkheimer Tunnel im Abschnitt rund um Untert\u00fcrkheim nach 22 Uhr nicht zul\u00e4ssig. Auch wenn der Vortrieb bereits hinter dem Lindenschulviertel steht, muss diese Auflage eingehalten werden. Die beiden Eigent\u00fcmerinnen, die auch das Eilverfahren wegen des Nachtsprengverbotes vor dem Verwaltungsgericht angestrengt hatten, haben jedoch Anfang August mit Blick auf ihre Funkuhren festgestellt, dass eine Sprengung nach 22 Uhr stattfand. Zwar nur um zwei Minuten, aber eben innerhalb des nicht genehmigten Zeitraums. Doch das Sprengprotokoll der Tunnelbaufirma wies als Sprengzeitpunkt 21:58 aus. Die beiden beauftragten daraufhin ihren Anwalt beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) nachzuhaken.<\/p>\n<p>Daraus entwickelte sich ein Schriftverkehr mit der Aufsichtsbeh\u00f6rde, der leider als Realsatire reif f\u00fcr die <a title=\"NDR-Extra3-Rubrik &quot;Der reale Irrsinn&quot;\" href=\"http:\/\/www.ndr.de\/fernsehen\/sendungen\/extra_3\/rueckschau\/Der-reale-Irrsinn-im-Ueberblick,realsatire103.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">NDR-Extra3-Rubrik &#8222;Der reale Irrsinn&#8220;<\/a> w\u00e4re. Wir m\u00f6chten Ihnen die Fragen des EBAs und die Anworten der Eigent\u00fcmerinnen nicht vorenthalten.<\/p>\n<p><strong>Hier die R\u00fcckfrage des EBAs an den Anwalt der beiden Eigent\u00fcmerinnen:<\/strong><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"attachment-900x900 \" src=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/201709-EBA-1.jpg\" sizes=\"auto, (max-width: 763px) 100vw, 763px\" srcset=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/201709-EBA-1.jpg 763w, http:\/\/netzwerke-21.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/201709-EBA-1-300x195.jpg 300w\" alt=\"\" width=\"603\" height=\"391\" \/><\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"attachment-900x900 \" src=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/201709-EBA-2-jpg.jpg\" sizes=\"auto, (max-width: 785px) 100vw, 785px\" srcset=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/201709-EBA-2-jpg.jpg 785w, http:\/\/netzwerke-21.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/201709-EBA-2-jpg-300x118.jpg 300w, http:\/\/netzwerke-21.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/201709-EBA-2-jpg-768x302.jpg 768w\" alt=\"\" width=\"625\" height=\"246\" \/><\/p>\n<p><strong>Und hier die Antworten der Eigent\u00fcmerinnen aus Untert\u00fcrkheim:<\/strong><\/p>\n<p><em>&#8222;Gerne beantworten wir die Fragen. Im Folgenden wird zun\u00e4chst die Situation am 06.08.2017 um 22.02 Uhr beschrieben, anschlie\u00dfend Bezug zu den konkreten Fragen genommen.<\/em><\/p>\n<p><em>Am 06.08. 2017 um 22:02 Uhr befand sich Frau S. in Ihrem Wohnzimmer im Erdgeschoss. Frau S. verfolgte eine Fernsehsendung. Auf dem Couchtisch, welcher unmittelbar vor dem Sofa steht, befindet sich in einer Entfernung von ca. 1, 20m- 1,40 m eine Funkuhr (je nachdem, wo die Funkuhr nach dem Reinigen des Couchtischs abgestellt wird). Um die Uhrzeit der Funkuhr optisch von der Sitzposition auf dem Sofa zu erfassen, bedarf es einer Kopfdrehung von ca. 25 Grad. In diesem Raum ist das die einzige Funkuhr.<\/em><\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p><em>Frau A. befand sich am 06.08.2017 um 22.02 Uhr in ihrem Arbeitszimmer im ersten Obergeschoss. Im Abstand von ca. 1,80 m befindet sich gegen\u00fcber des PC-Arbeitsplatzes ein Regal, in dem auf der H\u00f6he von 99 cm und vom Schreibtischstuhl aus ohne Probleme zu sehen, eine Funkuhr. Um die Uhrzeit zu erfassen, bedarf es im Gegensatz zur oben beschriebenen Situation im Wohnzimmer von Frau S. keiner Kopfdrehung, sondern lediglich einer geringen Augenbewegung nach links.<\/em><\/p>\n<p><em>Die Sprengung am 06.08.2017 um 22.02 Uhr bestand wie \u00fcblich aus mehreren Sprengungen, also einer Sprengfolge. Bei der ersten Sprengung der Sprengfolge blickte Frau A. mit einer Augenbewegung nach links auf die Funkuhr im Regal gegen\u00fcber des Arbeitsplatzes (s. o.) und stellte fest, dass diese Uhr 22.02 Uhr anzeigte.<\/em><\/p>\n<p><em>Um die Uhrzeit zu verifizieren, stand Frau A. noch w\u00e4hrend der Sprengungen der Sprengfolge von ihrem Schreibtischstuhl auf und ging z\u00fcgig \u00fcber den Flur in ihr Schlafzimmer auf dem gleichen Stockwerk und \u00f6ffnete die T\u00fcre. (Flurl\u00e4nge 13,50 m, Schrittl\u00e4nge (Zehenspitze linker Fu\u00df bis Fersenende rechter Fu\u00df) ca. 70 cm, Zeitbedarf, um die Strecke zur\u00fcckzulegen und die T\u00fcre zu \u00f6ffnen: ca. 9 Sekunden). Von der Schlafzimmert\u00fcre aus ist ein Funkwecker zu sehen mit gro\u00dfen beleuchteten Ziffern, die die Uhrzeit anzeigen. Auch dieser Funkwecker zeigte 22.02 Uhr.<\/em><\/p>\n<p><em>Um die Uhrzeit, die die Funkuhr im Wohnzimmer von Frau S. mit anderen Uhren zu vergleichen, ging Frau S. unmittelbar nachdem sie ihren Kopf um ca. 25 Grad nach rechts gedreht und festgestellt hatte, dass ihre Funkuhr 22.02 Uhr anzeigte, in das 1. OG und traf sich an der Schlafzimmert\u00fcre von Fr. A. mit selbiger.<\/em><\/p>\n<p><em>Es stellte sich heraus, dass alle drei Funkuhren den Zeitpunkt der Sprengungen mit 22.02 Uhr angegeben hatten. Somit kann ausgeschlossen werden, dass durch einen technischen Defekt einer Uhr eine falsche Behauptung in den Raum gestellt wird.<\/em><\/p>\n<p><em>Zu den Fragen:<\/em><\/p>\n<p><em><strong>Fragen 1 und 2:<\/strong> Um eine Sprengung mit den damit verbundenen Schwingungen und Ger\u00e4uschimmissionen wahrzunehmen, ist es eine zwingende Voraussetzung, dass die Personen im Haus anwesend und wach sind. Ebenso setzt das Ablesen von Funkuhren, die sich im Haus befinden, eine Anwesenheit im Haus sowie einen wachen Zustand voraus. In Bezug auf eine m\u00f6gliche Ablenkung s. Beschreibung der Situation oben.<\/em><\/p>\n<p><em><strong>Frage 3:<\/strong> Wohnzimmer Frau S.: 1 Funkuhr, Arbeitszimmer Frau A.: 1 Funkuhr, Schlafzimmer Frau A.: 1 Funkuhr (s. auch Beschreibung oben)<\/em><\/p>\n<p><em><strong>Frage 4:<\/strong> Selbstverst\u00e4ndlich schauten nicht beide Personen gleichzeitig auf drei Funkuhren, sondern Frau S. auf ihre Funkuhr im EG und Frau A., wie oben beschrieben, ihre beiden im 1.OG. Ein Abgleich der Funkuhren ergab, dass alle drei Uhren die gleiche Zeit anzeigten. (Details s. o.)<\/em><\/p>\n<p><em>In der Annahme, zur Kl\u00e4rung entscheidend beigetragen zu haben<\/em><\/p>\n<p><em>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/em><\/p>\n<p><em>Frau S. und Frau A.&#8220;<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wegen der sehr geringen \u00dcberdeckung in Untert\u00fcrkheim hat die Bahn vom Landesamt f\u00fcr Bergbau keine weitere Ausnahmegenehmigung f\u00fcr Nachtsprengungen zwischen 22 bis 6 Uhr erhalten bzw. den Antrag nach einem Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart zur\u00fcckgezogen. 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