{"id":24450,"date":"2017-07-20T22:13:32","date_gmt":"2017-07-20T20:13:32","guid":{"rendered":"http:\/\/netzwerke-21.de\/?p=24450"},"modified":"2017-07-25T18:23:41","modified_gmt":"2017-07-25T16:23:41","slug":"bahn-muss-noch-zahlreiche-enteignungsverfahren-fuer-stuttgart-21-durchfuehren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/netzwerke-21.de\/?p=24450","title":{"rendered":"F\u00fcr Stuttgart 21 sind noch zahlreiche Enteignungsverfahren durchzuf\u00fchren"},"content":{"rendered":"<p>Im Stuttgarter Amtsblatt Ende Mai wurde ein Enteignungsantrag \u00fcber zwei Flurst\u00fccke in Wangen f\u00fcr den Tunnelbau von Stuttgart 21 bekanntgemacht. F\u00fcr viele Eigent\u00fcmer war dies nicht nachvollziehbar, da der Obert\u00fcrkheimer Tunnel unter diesem Abschnitt bereits vorgetrieben war.<\/p>\n<p>Das Netzwerk Wangen hakte daraufhin bei der B\u00fcrgerbeauftragten Alice Kaiser, der Bezirksvorsteherin Beate Dietrich und dem von der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (PSU) beauftragten Dienstleister f\u00fcr das Fl\u00e4chenmanagement nach und erhielt \u00fcber die Bezirksvorsteherin vom Abschnittleiter G\u00fcnther Osthoff folgende Auskunft:<\/p>\n<p>&#8222;<em>Es handelt sich um ein Flurst\u00fcck an der Ulmer Stra\u00dfe, welches bereits durch die Tunnelbauma\u00dfnahme in Anspruch genommen wurde. Dazu wurde bereits vor mehr als zwei Jahren ein Besitzeinweisungsverfahren durchgef\u00fchrt. Bei diesem nun nachgelagerten Enteignungsverfahren geht es nun um die dingliche Sicherung im Grundbuch (Tunnelrecht)<\/em>.<\/p>\n<p><em>Bei den Fragen der B\u00fcrger wird f\u00e4lschlicherweise davon ausgegangen, dass es sich bei einer Enteignung zwangsl\u00e4ufig um oberirdische Ma\u00dfnahmen handelt. Dies ist jedoch nicht der Fall. Kurz zu der Beantwortung der Fragen:<\/em><\/p>\n<ol>\n<li><em>Grund f\u00fcr Antrag: keine Einigung zum Gestattungsvertrag mit\u00a0 Eintragungsbewilligung. Ma\u00dfnahmen (Tunnelbau) konnten bereits nach Besitzeinweisung durchgef\u00fchrt werden<\/em><\/li>\n<li><em>Es finden keine oberirdischen Ma\u00dfnahmen statt<\/em><\/li>\n<li><em>Einzig das Verbindungsbauwerk unter der Ulmer Stra\u00dfe muss in diesem Bereich noch hergestellt werden. Dies ist jedoch losgel\u00f6st von diesem Verfahren. Vor Beginn der Arbeiten am Verbindungsbauwerk, werden die Anrainer nochmals informiert.<\/em><\/li>\n<\/ol>\n<p><em>Es sei noch an gemerkt, dass noch sehr viele Enteignungsverfahren durchgef\u00fchrt werden m\u00fcssen. Dies betrifft s\u00e4mtliche Grundst\u00fcckseigent\u00fcmer, mit denen wir uns nicht \u00fcber den Gestattungsvertrag einigen konnten bzw. einig werden. Sofern Eigent\u00fcmer eine sog. Gestattungserkl\u00e4rung unterzeichnet haben, konnten wir die Grundst\u00fccke bereits (unterirdisch) in Besitz nehmen. Um jedoch auch Eigent\u00fcmer unseres Tunnelbauwerks zu werden, bedarf es einer Eintragung im Grundbuch. Diese k\u00f6nnen wir in einigen F\u00e4llen eben nur \u00fcber ein Enteignungsverfahren erwirken.&#8220;<\/em><\/p>\n<p>Auch das von der PSU beauftragte B\u00fcro f\u00fcr das Fl\u00e4chenmangement antwortete der Bezirksvorsteherin und Tunnelpatin Beate Dietrich in einer ausf\u00fchrlichen Mail \u00fcber den rechtlichen Hintergrund der Enteignung. Lesen Sie <a title=\"\" href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/Antwort-Enteignungsverfahren-Wangen-B\u00fcro-Fl\u00e4chenmanagement.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">hier<\/a>. Darin hei\u00dft es u.a.:<\/p>\n<p>&#8222;<em>Da grunds\u00e4tzlich Eigentum an Grund und Boden und an eingebrachten Ein-und Aufbauten zusammenf\u00e4llt, ist es auch trotz einer Besitz\u00fcberlassung oder Besitzeinweisung erforderlich, den Verbleib des Bahntunnels im fremden Grund und Boden im Grundbuch zu sichern. Gelingt es erneut nicht, die Eintragung eines solchen Tunnelrechtes freih\u00e4ndig zu vereinbaren- weil etwa die H\u00f6he der f\u00fcr den Eingriff zu leistenden Entsch\u00e4digung nicht angemessen erscheint \u2013bleibt der DB Netz AG nur, die zwangsweise Eintragung des Tunnelrechts im Wege eines Enteignungsverfahrens zu betreiben. Im Enteignungsverfahren ist dann auch zu pr\u00fcfen und durch die Enteignungsbeh\u00f6rde <\/em><em>festzustellen, ob die seitens der DB Netz AG angebotene Entsch\u00e4digung angemessen und vollst\u00e4ndig ist. Besitzeinweisungs- und Enteignungsverfahren sind nicht- \u00f6ffentliche Verfahren und Verhandlungen. Bei Eigent\u00fcmergemeinschaften, kann zum Beispiel jeder Miteigent\u00fcmer verlangen, dass zu Wahrung etwaiger pers\u00f6nlicher bzw. gesch\u00e4ftlicher Geheimnisse etc. mit ihm gesondert verhandelt wird.&#8220;<\/em><\/p>\n<p>Die Unterscheidung dinglich\/schuldrechtlich im B\u00fcrgerlichen Gesetzbuch ist eine Besonderheit des deutschen Rechts. Dies betrifft auch den Tunnelbau und -betrieb f\u00fcr Stuttgart 21:<\/p>\n<ul>\n<li>Der Gestattungsvertrag und die darin enthaltene Zustimmung zur Unterfahrung eine Grundst\u00fccks ist \u201enur\u201c eine sog. \u201eschuldrechtliche\u201c (lat.: \u201eobligatorische) Verpflichtung des Eigent\u00fcmers gegen\u00fcber dem Vertragspartner Bahn, die den Eigent\u00fcmer zur Duldung der Unterfahrung vepflichtet. Sie wirkt nicht gegen\u00fcber einem Erwerber oder Erben.<\/li>\n<li>Soll eine Verpflichtung (z.B. Unterfahrrecht) f\u00fcr immer und ewig am Grundst\u00fcck \u201ekleben\u201c, also immer gegen\u00fcber dem jeweiligen Eigent\u00fcmer wirksam sein, so ist das eine (wenn auch nur teilweise) Enteignung. Diese Verpflichtung muss daher im Grundbuch eingetragen und f\u00fcr jedermann durch Einsicht in das Grundbuch feststellbar sein. Im Gegensatz zur (nur) schuldrechtlichen Verpflichtung spricht man dann von einer \u201edinglichen\u201c Verpflichtung. Sie ist mit dem \u201eDing\u201c(Eigentum) in jedem Fall verbunden.<\/li>\n<li>Auf Dauer braucht die Bahn eine solche dingliche Belastung f\u00fcr alle unterfahrenen Grundst\u00fccke. Wenn der Eigent\u00fcmer nicht mitmacht, muss die Bahn den Eigent\u00fcmer \u201eenteignen\u201c.<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Im Stuttgarter Amtsblatt Ende Mai wurde ein Enteignungsantrag \u00fcber zwei Flurst\u00fccke in Wangen f\u00fcr den Tunnelbau von Stuttgart 21 bekanntgemacht. F\u00fcr viele Eigent\u00fcmer war dies nicht nachvollziehbar, da der Obert\u00fcrkheimer Tunnel unter diesem Abschnitt bereits vorgetrieben war. 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