{"id":24155,"date":"2017-06-18T22:15:38","date_gmt":"2017-06-18T20:15:38","guid":{"rendered":"http:\/\/netzwerke-21.de\/?p=24155"},"modified":"2017-06-19T22:20:30","modified_gmt":"2017-06-19T20:20:30","slug":"stz-streit-ueber-erschuetterungen-bei-s-21-arbeiten-bahn-ist-in-der-pflicht","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/netzwerke-21.de\/?p=24155","title":{"rendered":"StZ: Streit \u00fcber Ersch\u00fctterungen bei S-21-Arbeiten \/ Bahn ist in der Pflicht"},"content":{"rendered":"<p>Die Vortriebsarbeiten der zweiten R\u00f6hre des Obert\u00fcrkheimer Tunnels haben das Lindenschulviertel erreicht. Die Unterfahrung ist im Gegensatz zur ersten R\u00f6hre deutlich geringer. Zum Teil betr\u00e4gt der Abstand zwischen dem Tunnelfirst und den Kellern weniger als zehn Meter. Die durch die Spreng- und Mei\u00dfelarbeiten ausgel\u00f6sten Ersch\u00fctterungen sind dadurch um so deutlicher zu sp\u00fcren.<\/p>\n<p>Die Stuttgarter Zeitung berichtete letzte Woche in seiner Samstagausgabe (<a title=\"StZ: Streit \u00fcber Ersch\u00fctterungen bei S-21-Arbeiten\" href=\"http:\/\/www.stuttgarter-zeitung.de\/inhalt.lindenschulviertel-stuttgart-untertuerkheim-streit-um-erschuetterungen-bei-s-21-arbeiten.4476a12c-d17e-4730-bd2d-2adfacab140c.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">hier<\/a>) \u00fcber einen Konflikt zwischen dem Netzwerk Untert\u00fcrkheim und der Bahn um die Einhaltung der durch die Planfeststellung vorgegebenen maximalen Ersch\u00fctterungswerte. Der von Eigent\u00fcmern des Netzwerks\u00a0 beauftragte Gutachter hatte im Haus von betroffenen Eigent\u00fcmern im Mai mehrfach deutliche \u00dcberschreitungen der Anhaltswerte gemessen.<\/p>\n<p>Die beiden Eigent\u00fcmer hatten mehrfach die verantwortlichen Bahnvertreter auf die vom Gutachter gemessenen hohen Ersch\u00fctterungswerte und die Risiken f\u00fcr die Bausubstanz ihres Wohnhauses hingewiesen und die Anpassung der Sprengparameter gefordert. Doch die Bahn bzw. die Projektgesellschaft reagierte darauf nicht.<\/p>\n<p>Die StZ schreibt: <em>&#8222;Der Gutachter erkl\u00e4rte in seiner Stellungnahme, dass die Ersch\u00fctterungen durch die n\u00e4chtlichen Mei\u00dfelarbeiten eine \u201eerhebliche Bel\u00e4stigung\u201c der Anwohner darstellten, bei weiteren \u00dcberschreitungen des Schwingungswerts nach den Sprengungen seien \u201eSch\u00e4den am Geb\u00e4ude zu erwarten\u201c. <\/em>Die Bahn weist diesen Vorwurf zur\u00fcck. Die Werte seien bislang eingehalten worden.<\/p>\n<p>Die Stuttgarter Zeitung kommentiert diesen Streit in\u00a0 &#8222;Die Bahn ist in der Pflicht&#8220; (<a title=\"StZ: Bahn ist in der Pflicht\" href=\"http:\/\/www.stuttgarter-zeitung.de\/inhalt.stuttgart-21-bauarbeiten-in-untertuerkheim-bahn-ist-in-der-pflicht.050eb4a1-35b6-4830-bb5e-775a368ebfc6.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">hier<\/a>) und schreibt u.a.: &#8222;<em>Die Frage ist also nicht, ob es L\u00e4rm und Ersch\u00fctterungen gibt, sondern in welchem Ausma\u00df sie als unvermeidlich zu akzeptieren sind. Daf\u00fcr gibt es Gesetze und Vorschriften, die einzuhalten sich auch die Bahn und die von ihr beauftragten Firmen verpflichtet haben. [&#8230;] Im Lindenschulviertel droht nun ein \u00e4hnliches Szenario. Dort haben die Anwohner einen Gutachter bezahlt, nach dessen Messungen die vereinbarten Werte deutlich \u00fcberschritten werden. Darauf reagiert die Bahn nicht und verweist stur auf ihre Messergebnisse. B\u00fcrgern\u00e4he und Gespr\u00e4chsbereitschaft sehen anders aus, selbst wenn manch Verantwortlicher von den st\u00e4ndigen Einw\u00fcrfen genervt sein mag. Die Bahn hat sich verpflichtet, die Werte einzuhalten. Sie muss den Sachverhalt rasch kl\u00e4ren und die Konsequenzen ziehen.&#8220;<\/em><\/p>\n<p>Inzwischen haben die beiden Eigent\u00fcmer aus dem Lindenschulviertel Sch\u00e4den am Wohnhaus festgestellt. Der Gutachter der Bahn sieht jedoch -wie auch bei anderen Sch\u00e4den im Lindenschulviertel-keinen Zusammenhang mit dem Vortrieb. Die Eigent\u00fcmer haben jetzt vor dem Landgericht Stuttgart eine zivilrechtliche Klage erhoben und fordern von der Bahn die Einhaltung der durch den Planfeststellungsbescheid auferlegten Ersch\u00fctterungsrichtwerte der DIN 4150. Zumal die zwischen der Bahn und den beiden Eigent\u00fcmern abgeschlossene Gestattungserkl\u00e4rung explizit die Einhaltung des Planfeststellungsbeschlusses bei den Vortriebsarbeiten vorsieht. Das Verwaltungsgericht Stuttgart ging in seiner Begr\u00fcndung einer aus formalen Gr\u00fcnden abgewiesenen Klage davon aus, dass eine \u00dcberschreitung der Anhaltswerte der DIN 4150 Teil 2 bei Ersch\u00fctterungen von den Nebenbestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses nicht gedeckt sei. <a title=\"Die Schutzauflagen aus der Planfeststellung sind bei S21 einzuhalten. Zum Beschluss des VG Stuttgart \u00fcber die Nachtsprengungen in Untert\u00fcrkheim\" href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/?p=22191\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Dar\u00fcber berichteten wir im Februar<\/a>.<\/p>\n<p>Die Berichterstattung der StZ und die Klageeinreichung haben allerdings dazu gef\u00fchrt, dass seit letzter Woche bei den betroffenen Eigent\u00fcmern die Anhaltswerte der DIN 4150 f\u00fcr Ersch\u00fctterungen eingehalten werden. Die Verhandlung vor dem Landgericht Stuttgart findet n\u00e4chste Woche statt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Vortriebsarbeiten der zweiten R\u00f6hre des Obert\u00fcrkheimer Tunnels haben das Lindenschulviertel erreicht. Die Unterfahrung ist im Gegensatz zur ersten R\u00f6hre deutlich geringer. Zum Teil betr\u00e4gt der Abstand zwischen dem Tunnelfirst und den Kellern weniger als zehn Meter. 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