{"id":20704,"date":"2016-10-31T21:45:07","date_gmt":"2016-10-31T19:45:07","guid":{"rendered":"http:\/\/netzwerke-21.de\/?p=20704"},"modified":"2016-11-01T15:18:17","modified_gmt":"2016-11-01T13:18:17","slug":"lkws-auch-an-sonn-und-feiertagen-zum-aktuellen-stand-des-verfahrens-nach-der-strafanzeige-der-nordlichter","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/netzwerke-21.de\/?p=20704","title":{"rendered":"Beh\u00f6rden-Odyssee: zum aktuellen Stand der Anzeige durch die Nordlichter wegen Lkws an Sonn- und Feiertagen"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: left;\">Eigentlich ist die Rechtslage klar. Sonn- und Feiertage sind gesetzlich besonders gesch\u00fctzt. Unter anderem d\u00fcrfen nur Lkws mit Ausnahmegenehmigung durch das Stadtgebiet fahren. Dass dennoch auch an diesen Tagen Lkws f\u00fcr Stuttgart 21 durch das Nordbahnhofviertel mit den engen, zum Teil mit Kopfstein bepflasterten Wohnstra\u00dfen donnern, hat die Stadtteil- Initiative Nordlichter seit mehr als zwei Jahren immer wieder in Schreiben an die zust\u00e4ndigen Aufsichtsbeh\u00f6rden beklagt.<\/p>\n<p>Im Juni 2016 war die Geduld der Anwohner des Nordbahnhofviertels ersch\u00f6pft. Sechzehn Anwohnerinnen und Anwohner des Nordbahnhofviertels stellten eine <a title=\"Anwohner des Nordbahnhofviertels stellen Anzeige wegen Nichteinhaltung des Sonn- und Feiertagsgesetzes beim Baustellenverkehr f\u00fcr Stuttgart 21\" href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/?p=18271\" target=\"_blank\">Anzeige wegen Nichteinhaltung des Sonn- und Feiertagsgesetzes beim Baustellenverkehr f\u00fcr Stuttgart 21 bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart .<\/a> Die Staatsanwaltschaft sah jedoch kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegen. Die Anzeige w\u00fcrde sie wegen eines m\u00f6glichen Versto\u00dfes wegen des Feiertagsgesetzes an die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde, das Amt f\u00fcr \u00f6ffentliche Ordnung,\u00a0 weiterleiten. <a title=\"Staatsanwaltschaft lehnt Strafanzeige der Nordlichter ab. Nordlichter erheben Einspruch\" href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/?p=19251\" target=\"_blank\">Die Nordlichter hatten gegen diese Entscheidung Ende Juli Einspruch erhoben<\/a>. In ihrem Einspruch wiesen sie auch auf die Befangenheit des Ordnungsb\u00fcrgermeisters Dr. Martin Schairer hin, der \u00fcber seine eigene Anzeige entscheiden m\u00fcsste.<\/p>\n<p>Jetzt m\u00f6chten wir sie \u00fcber den Fortgang des Schriftwechsels der hartn\u00e4ckigen Nordlichter mit der Staatsanwaltschaft bzw. Generalstaatsanwaltschaft und dem Amt f\u00fcr \u00f6ffentliche Ordnung der Stadt Stuttgart (Af\u00f6O) seit August 2016 informieren. Lesen Sie <a href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/STA-GSTA-Af\u00f6O-Schriftverkehr-Nordlichter.pdf\" target=\"_blank\">hier <\/a>den Schriftwechsel dieser &#8222;Beh\u00f6rden-Odyssee&#8220; der Nordlichter. Erst nach den beharrlichen Einwendungen der Nordlichter erkl\u00e4rte sich jetzt das Amt f\u00fcr \u00f6ffentliche Ordnung zumindest bereit, konkret belegten und bezeugten Hinweisen auf Verletzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes nachzugehen:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>5. August:<\/strong> Auch dem Einspruch der Nordlichter gab die Generalstaatsanwaltschaft\u00a0\u00a0 &#8222;<em>mangels zureichender tats\u00e4chlicher Anhaltspunkte f\u00fcr strafbare Handlungen&#8220;<\/em> keine Folge.\u00a0 Allerdings musste die Generalstaatsanwaltschaft in ihrem Antwortschreiben einr\u00e4umen, dass die Staatsanwaltschaft zu Unrecht einen Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand bei Verletzung von \u00a7 30 StVO Sonn- und Feiertagsfahrverbot verneint hat. Die Generalstaatsanwaltschaft hat daher die Staatsanwaltschaft gebeten,&#8220;d<em>as Verfahren auch hinsichtlich eines m\u00f6glichen Versto\u00dfes gegen \u00a7 30 Abs. 1 und Abs. 3 StVO an die zust\u00e4ndige Verwaltungsbeh\u00f6rde zu \u00fcbermitteln&#8220;.<br \/>\n<\/em><\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li><strong>16. September:<\/strong> Nachdem die Staatsanwaltschaft das von den Nordlichtern angestrengte Ermittlungsverfahren an das dem Ordnungsb\u00fcrgermeister unterstellte Amt f\u00fcr \u00f6ffentliche Ordnung weiterleitete, erhielten die Nordlichter von dort ein ebenfalls ablehnendes Schreiben. Das Af\u00f6O sah eine Befangenheit des Ordnungsb\u00fcrgermeisters nicht gegeben und verwies darauf, dass das Amt zwar privatrechtlichen Anzeigen nachgehen w\u00fcrden, aber diese meist nicht ausreichende Angaben enthalten w\u00fcrden. Zudem k\u00f6nnten sie aus Datenschutzgr\u00fcnden nicht \u00fcber den weiteren Fortgang des Verfahrens informieren.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li><strong>19. Oktober:<\/strong> Die Nordlichter erwiderten in ihrem aktuellen Antwortschreiben, dass nach dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz das Regierungspr\u00e4sidium Stuttgart den Fall an sich ziehen m\u00fcsste, da Ordnungsb\u00fcrgermeister Schairer selbst als Beh\u00f6rdenleiter Betroffener sei. Auch h\u00e4tten sie als Erstatter der Anzeige allein schon im Hinblick auf den Rechtsbehelf einen Anspruch darauf, zu erfahren, wie das von ihnen eingeleitete Verfahren ende. Zudem seien die Verletzungen des Sonn- und Feiertagsverbotes hinreichend mit Aufzeihnungen, Fotos und Zeugenaussagen dokumentiert. Bis heute nicht beantwortet sei, ob die aufgef\u00fchrten Lkws \u00fcber eine Sondergenehmigung verf\u00fcgen. Ebenfalls habe nach Wissen der Nordlichter die Evangelische Kirche keine Ausnahmegenehmigung f\u00fcr das Fahren von Betonmischlastern an Sonn- und Feiertagen durch das Nordbahnhofviertel erteilt. Die Nordlichter schreiben: &#8222;<em>Das Tolerieren dieser Verst\u00f6\u00dfe durch Polizei, Af\u00f6O und Ordnungsb\u00fcrgermeister Schairer ist unertr\u00e4glich und deren Verweigerungshaltung gegen die Verst\u00f6\u00dfe t\u00e4tig zu werden ist sofort von rechtlicher Seite entgegenzuwirken.&#8220;<\/em><\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li><strong>27. Oktober:<\/strong> Ende letzter Woche kam jetzt das Antwortschreiben des Amtes f\u00fcr \u00f6ffentliche Ordnung, das wir in vollem Wortlaut zitieren: &#8222;V<em>ielen Dank f\u00fcr lhr Schreiben vom 19.10.2016. lhre Ausf\u00fchrungen zur Befangenheit von Herrn B\u00fcrgermeister Dr.Schairer nach den \u00a7\u00a7 20,21 LVwVfG greifen nicht, da das LVwVfG nach \u00a72 Abs. 2 Nr.2 im Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht angewendet werden darf. Die Missachtung von Verkehrsverboten an Sonn-und Feiertagen im Nordbahnhofviertel hingegen wird grunds\u00e4tzlich nicht toleriert. Bitte \u00fcbersenden Sie zur Einleitung entsprechender Ordnungswidrigkeitenverfahren die von lhnen gefertigten Beweisfotos. F\u00fcr die benannten Kraftfahrzeuge mit den amtlichen Kennzeichen XX, XX, XX werden zudem noch die genauen Tat\u00f6rtlichkeiten (Stra\u00dfe und Hausnummer) und Tatzeiten ben\u00f6tigt. Bitte teilen Sie auch mit, wer die Fahrten beobachtet hat bzw. diese bezeugen kann. Bitte geben Sie f\u00fcr die Zeugen eine ladungsf\u00e4hige Anschrift an. Die Unterlagen senden Sie bitte an die Zentrale Bu\u00dfgeldstelle, Eberhardstra\u00dfe 35, 70173 Stuttgart.&#8220;<\/em><\/li>\n<\/ul>\n<p>Wir werden \u00fcber den Fortgang bzw. das Ergebnis des seit einem halben Jahr andauernden Ordnungswidrigkeitenverfahrens berichten. Es ist jedoch ein Armutszeugnis, wie sich die vom mehrj\u00e4hrigen Baulogistikverkehr bei Stuttgart 21 betroffenen Anwohner des Nordbahnhofsviertels um die \u00dcberpr\u00fcfung von m\u00f6glichen Verst\u00f6\u00dfen mit den zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden streiten m\u00fcssen. Es entsteht wieder der Eindruck, dass sich die Stadt bei Stuttgart 21 als Projektpartner nicht wirklich f\u00fcr ihre betroffenen B\u00fcrger verantwortlich f\u00fchlt. Nicht einmal, wenn wie hier beim Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausnahmsweise nicht das Eisenbahn-Bundesamt, sondern die Stadt die zust\u00e4ndige Genehmigungs- und \u00dcberwachungsbeh\u00f6rde ist. Wir m\u00f6chten dies zum Anlass nehmen, noch einmal aus dem sehr lesenswerten <a title=\"StZ: Mehr als dunkle Wolken\" href=\"http:\/\/www.stuttgarter-zeitung.de\/inhalt.kommentar-zu-s-21-baustelle-mehr-als-dunkle-wolken.3c4e6dec-7903-419f-b28d-1a713b663019.html\" target=\"_blank\">Kommentar der StZ vom 1.September zu den Staubwolken im Kernerviertel<\/a> zitieren:<\/p>\n<p><em>&#8222;Ein Projekt wie <a class=\"art_thema\" title=\"Stuttgart 21\" href=\"http:\/\/www.stuttgarter-zeitung.de\/thema\/Stuttgart_21\">Stuttgart 21<\/a> in einer Gro\u00dfstadt zu verwirklichen, ohne dass es Auswirkungen g\u00e4be \u2013 diese Vorstellung ist weltfremd. Doch von dieser Welt sind die Aussagen und die Auflagen aus den Genehmigungen, auf die sich die Anwohner glaubten verlassen zu k\u00f6nnen, aber jetzt sind sie verlassen. Ohne unabh\u00e4ngige Kontrolle agiert die Bahn, wie ein Bauherr agiert, f\u00fcr den der erfolgreiche Bauablauf an erster Stelle rangiert. Nat\u00fcrlich gibt es Ansprechpartner f\u00fcr die B\u00fcrger, aber es fehlen amtliche Mitstreiter, die deren Anliegen kraftvoll vertreten und die der Bahn auch unbequeme, weil Zeit und Geld kostende Ma\u00dfnahmen abverlangen k\u00f6nnen. Die von den S-21-Bauarbeiten betroffenen Anwohner sind nicht nur die Dummen, sie werden auch alleingelassen \u2013 vom Eisenbahn-Bundesamt und anderen Beh\u00f6rden, die ansonsten auf alles und jedes einen pr\u00fcfenden Blick werfen. Auch die Stadt macht sich einmal mehr einen schlanken Fu\u00df und hofft offenbar, dass die Staubwolken die Tatenlosigkeit des Rathauses verh\u00fcllen.&#8220;<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eigentlich ist die Rechtslage klar. Sonn- und Feiertage sind gesetzlich besonders gesch\u00fctzt. Unter anderem d\u00fcrfen nur Lkws mit Ausnahmegenehmigung durch das Stadtgebiet fahren. 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