{"id":13693,"date":"2015-12-16T00:49:13","date_gmt":"2015-12-15T22:49:13","guid":{"rendered":"http:\/\/netzwerke-21.de\/?p=13693"},"modified":"2017-12-08T00:01:56","modified_gmt":"2017-12-07T22:01:56","slug":"die-bahn-im-bezirksbeirat-in-wangen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/netzwerke-21.de\/?p=13693","title":{"rendered":"Die Bahn im Bezirksbeirat in Wangen. Anwohner fordern Entsch\u00e4digung statt Hotelgutscheine"},"content":{"rendered":"<p>Gestern Abend waren Bahnvertreter im Bezirksbeirat in Wangen. Die Untert\u00fcrkheimer Zeitung (<a href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/Parken-im-Halteverbot-am-ZA-Wangen.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">hier<\/a>) berichtetet dar\u00fcber. Die Pr\u00e4sentation der Bahn finden Sie<a title=\"Bezirksbeiratssitzung Wangen\" href=\"http:\/\/www.bahnprojekt-stuttgart-ulm.de\/no_cache\/mediathek\/detail\/media\/bezirksbeiratssitzung-wangen\/mediaParameter\/show\/Medium\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\"> hier<\/a>. Die erste Folie zeigt, wo die Vortriebsarbeiten am Obert\u00fcrkheimer Tunnel in Wangen derzeit stehen:<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"attachment-900x900\" src=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/Vortrieb-Wangen-Dez-2015.jpg\" alt=\"Vortrieb Wangen Dez 2015\" width=\"610\" height=\"421\" \/><\/p>\n<p>Deutlich erkennbar ist, dass der der Bau der Ostr\u00f6hre im Wanger Wohngebiet gut zweihundert Meter &#8222;hinterher hinkt&#8220;.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"attachment-900x900\" src=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/Vortrieb-Wangen-Dez-2015-b.jpg\" alt=\"Vortrieb Wangen Dez 2015 b\" width=\"621\" height=\"436\" \/><\/p>\n<p>Erkennbar ist, welchen Wohngeb\u00e4uden bis zum 22. Dezember bzw. vom 2. bis 15. Januar 2016 Hotel\u00fcbernachtungen angeboten werden. Die Bahnvertreter machte von daher den Anwohnern wenig Hoffung, dass sich die extremen Belastungen durch die Spreng- und Mei\u00dfelarbeiten bessern wird und pr\u00e4sentierten folgende Folie zum Immissionsschutz in Wangen:<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"attachment-900x900\" src=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/Immissionen-Wangen.jpg\" alt=\"Immissionen Wangen\" width=\"628\" height=\"434\" \/><\/p>\n<p>F\u00fcr viele Anwohner sind die seit Monaten andauernde Belastung durch L\u00e4rm und Ersch\u00fctterung nicht mehr tragbar. Seit 3,5 Monaten sind die Betroffenen schon mit der Problematik konfrontiert und laut der Aussage der DB gestern, geht das noch ein \u201egutes halbes Jahr\u201c so weiter.<\/p>\n<p>Es handelt sich hier um einen deutlichen Eingriff in die Lebensqualit\u00e4t der Betroffenen und nicht um eine kurze St\u00f6rung. Hotel\u00fcbernachtungen sind \u00fcber viele Wochen hinweg vor allem f\u00fcr Familien und \u00c4ltere keine L\u00f6sung.\u00a0 Sie argumentieren, dass vom Gesetzgeber die sogenannte Nachtruhe auf den Zeitraum von 22 bis 6 Uhr festgelegt wurde. W\u00e4hrend dieser Zeitspanne sind grunds\u00e4tzlich alle l\u00e4rmverursachenden T\u00e4tigkeiten oder Bel\u00e4stigungen, die die Nachtruhe st\u00f6ren k\u00f6nnten, verboten.<\/p>\n<p>F\u00fcr einige Wangener B\u00fcrger, die sich \u00fcber die Rechtslage informiert haben, ist es sehr bedauerlich, dass die Aussagen der Bahn zum Immissionsschutz gestern im Bezirksbeirat unkommentiert bleiben mussten. Denn es wurde den Bezirksbeir\u00e4ten eine einseitige und te\u00edlweise sogar sachlich falsche Darstellung gegeben. Den Betroffenen ist daran gelegen, eine faire und vor allem angemessene L\u00f6sung zu erhalten. Viele Anwohner fordern mittlerweile eine Entsch\u00e4digung anstatt der Hotelgutscheine und berufen sich dabei auf den Planfeststellungsbeschluss. Daher m\u00f6chten wir kurz die Rechtslage skizzieren:<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Bauen 24h\/7 Tage<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Zwar stimmt es dass der Planfeststellungsbeschluss 1.6a (PFB) den kontinuierlichen Baubetrieb genehmigt hat, aber nat\u00fcrlich nur innerhalb der gesetzlich zul\u00e4ssigen Grenzwerte.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Sprengen von 6-22h: <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Sprengungen bewirken Ersch\u00fctterungen, prim\u00e4ren Luftschall und teilw. sekund\u00e4ren Luftschall. Die Einschr\u00e4nkung erfolgt \u00fcber die Grenzwerte hierzu. Allerdings unterliegen die Grenzwerte unterschiedlichen Regelungen. D.h. die Ersch\u00fctterungen richten sich nach der DIN 4150, der prim\u00e4re Luftschall nach der AVV Baul\u00e4rm und der sekund\u00e4re Luftschall ist in der DIN 4150 nicht verbindlich geregelt, kann aber nach anderen passenden Vorschriften durchaus beurteilt werden. Da die H\u00e4ufigkeit der Sprengungen entspr. DIN 4150 nicht als \u201eselten auftretende Ersch\u00fctterungen\u201c, d.h. weniger als 15 St\u00fcck pro Woche, einzuordnen sind, gelten auch strengere Grenzwerte und es d\u00fcrfte aufgrund der Schall-Emissionen gar nicht so h\u00e4ufig gesprengt werden. Da aber die auftretenden L\u00e4rmwerte des sekund\u00e4ren Luftschalls nicht gemessen werden, kann ja auch nicht eingeschr\u00e4nkt werden.<\/p>\n<ul>\n<li><strong> Immissionen \/ Sekund\u00e4rer Luftschall\u00a0 durch den Baubetrieb<\/strong>:<\/li>\n<\/ul>\n<p>Hier wurde f\u00e4lschlicherweise auf Basis der fehlerhaften zugrunde liegenden Ersch\u00fctterungs- und L\u00e4rmgutachten (erstellt durch das Ingenieurb\u00fcro Fritz GmbH) angenommen, dass es keine Immissionen gibt. Der PFB sagt hierzu auf S. 236: &#8222;<em>(4) Die schalltechnische Untersuchung (Anlage 16.2 der Antragsunterlagen) beruht auf plausiblen Ans\u00e4tzen und zeigt nachvollziehbar, in welchen Bereichen es zu Immissionskonflikten kommen wird. In den Tunnelbereichen &#8211; auch bei nur geringer \u00dcberdeckung &#8211; sind keine Auswirkungen durch Baustellenl\u00e4rm zu bef\u00fcrchten, da die Bauma\u00dfnahmen in bergm\u00e4nnischer Bauweise, d.h. unterirdisch erfolgen.\u201c<\/em><\/p>\n<p>Daher finden sich in dem PFB auch keine entsprechenden Hinweise zum sekund\u00e4ren Luftschall bzw. welche H\u00f6chstpegel dabei beachtet werden sollten. Da der auftretende sekund\u00e4re Luftschall mit der AVV-Baul\u00e4rm nicht beurteilt werden kann, m\u00fcssen andere zust\u00e4ndige Richtlinien herangezogen werden. Hierf\u00fcr gibt es die TA-L\u00e4rm, die DIN 4109 oder die VDI 2058. Letztere sieht folgende Mittelungswerte in Wohnr\u00e4umen vor: tags: 35 dB(A) \/ nachts: 25 dB(A). Maximalpegel k\u00f6nnen 10 db(A) h\u00f6her liegen. Die Messungen des B\u00fcro Fritz haben Werte innerhalb eines Wohnhauses an der N\u00e4hterstra\u00dfe von 37 db(A) im Schlafzimmer (1.OG) und Werte bis zu 55 db(A) im Wohnraum (EG) ergeben.<\/p>\n<p>Jede der Richtlinien und Vorschriften beurteilt in Wohn- oder Aufenthaltsr\u00e4umen, nicht ausschlie\u00dflich in Schlafr\u00e4umen.\u00a0 Die WHO sieht in ihren \u201eGuideline values\u201c den Grenzwert nachts bei 30 db (A). Dar\u00fcber gibt es Auswirkungen auf Schlafdauer, Schlafintensit\u00e4t und Schlafarchitektur, die eine Beeintr\u00e4chtigung des vegetativen Sytems zur Folge haben. Der Arbeitskreis L\u00e4rmwirkungsfragen beim Umweltbundesamt sieht folgende Ziele f\u00fcr einen angemessenen Schallschutz innerhalb von Wohnungen: nachts unter 25 bis 30 dB(A) \/ tags unter 30 bis 35 dB(A). Nat\u00fcrlich h\u00e4tten n\u00e4chtliche Sprengungen also auch weiterhin zur Folge, dass die gesetzlich zugesicherte Nachtruhe nachhaltig gest\u00f6rt wird.<\/p>\n<ul>\n<li><strong>Entsch\u00e4digung in Form von Hotelgutscheinen<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Bahnvertreter erkl\u00e4rten auf der Bezirksbeiratssitzung , es w\u00e4re nicht m\u00f6glich die Betroffenen in Geldform zu entsch\u00e4digen. Dabei sieht auch der Planfeststellungsbeschluss zum PFA 1.6a auf S. 240 Entsch\u00e4digungen bis zu 100% der Miete bei Nichtnutzbarkeit vor:<\/p>\n<p><em>&#8222;Andere Regelungen gelten f\u00fcr den &#8211; eher unwahrscheinlichen &#8211; Fall, dass auch durch passive Schutzma\u00dfnahmen ein ausreichender Schutz der Innen(wohn)bereiche nicht m\u00f6glich sein sollte bzw. dass ein Anspruch auf passive Schutzvorkehrungen wegen der kurzen Dauer der Immissionen nicht besteht. Hierf\u00fcr kann eine Entsch\u00e4digung in einer H\u00f6he bis zu 100% der Mietkosten vorgesehen werden, da bei einer entsprechenden Belastung von einer vor\u00fcbergehenden Nichtnutzbarkeit der Wohnung ausgegangen werden muss.Soweit Belastungen sowohl durch Baul\u00e4rm, als auch durch baubedingte Ersch\u00fctterungen auftreten, ist eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr beide Belastungen vorzusehen, da dann auch eine zweifache Betroffenheit besteht. F\u00fcr andere als Wohnnutzungen konnten entsprechende Kriterien nicht allgemein festgesetzt werden, da hier die Beeintr\u00e4chtigung von der jeweils ausge\u00fcbten Nutzung abh\u00e4ngt und individuell beurteilt werden muss. Die f\u00fcr Wohnr\u00e4ume dargestellten Grunds\u00e4tze sind aber &#8211; soweit sinnvoll &#8211; entsprechend anzuwenden.\u201c<\/em><\/p>\n<p>Und auf S. 39 des Planfeststellungsbeschlusses ist zu lesen: <em>&#8222;Sind (weiter gehende) Schutzma\u00dfnahmen technisch nicht m\u00f6glich oder mit verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigem Aufwand nicht realisierbar, ist den Betroffenen f\u00fcr die Beeintr\u00e4chtigung von Wohnr\u00e4umen von der Vorhabentr\u00e4gerin <\/em><em><strong>eine angemessene Entsch\u00e4digung in Geld zu zahlen<\/strong>.\u201c\u00a0 <\/em><\/p>\n<p>Das Wort Hotel oder Hotelgutschein taucht auf keiner der 355 Seiten des PFB auf!<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Gestern Abend waren Bahnvertreter im Bezirksbeirat in Wangen. Die Untert\u00fcrkheimer Zeitung (hier) berichtetet dar\u00fcber. Die Pr\u00e4sentation der Bahn finden Sie hier. 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