{"id":1079,"date":"2013-11-28T18:52:15","date_gmt":"2013-11-28T16:52:15","guid":{"rendered":"http:\/\/netzwerke-21.de\/?p=1079"},"modified":"2014-01-24T12:38:24","modified_gmt":"2014-01-24T10:38:24","slug":"rammarbeiten-untertuerkheim-und-tunnelanstich","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/netzwerke-21.de\/?p=1079","title":{"rendered":"Rammarbeiten Untert\u00fcrkheim und Tunnelanstich"},"content":{"rendered":"<p><em>Rede von Sabine Reichert, Zukunft Schiene, auf der 199. Montagsdemo am 25.11.2013 zum Tunnelanstich, den Geb\u00e4udesch\u00e4den durch die Rammarbeiten in Untert\u00fcrkheim und dem Umgang des Eisenbahnbundesamtes mit den Planfeststellungsauflagen zum Schutz der Anwohner:<\/em><\/p>\n<p>Vom sogenannten S\u00fcdkopf des Halbtiefschr\u00e4gbahnhofs hier im Mittleren Schlossgarten sollen die Gleise im Fildertunnel unter dem Kernerviertel verlaufen; von diesem sollen zwei weitere Tunnelr\u00f6hren abzweigen, etwa unterhalb der Jugendherberge in der Werastra\u00dfe. Sie sollen Richtung S-Gablenberg abbiegen und dann in gerader Linie unter Gablenberg hindurch bis nach S-Wangen f\u00fchren. Kurz vor dem Neckarufer sollen sich diese beiden Tunnelr\u00f6hren erneut gabeln: Sie werden also zu vier Tunnelr\u00f6hren. Alle vier Tunnelr\u00f6hren sollen den Neckar unterhalb der Flusssohle unterqueren.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<p>So wie der Nesenbachd\u00fcker den Bahnhofstrog hier in S-Mitte unterqueren soll, so sollen vier Eisenbahntunnel unter dem Neckar hindurchgef\u00fchrt werden. Das widerspricht zwar jedem eisenbahntechnischen Sachverstand und allen Vorschriften, und es werden in diesem Bereich bedeutende Mineralwasserstr\u00f6me vermutet, aber das Eisenbahn-bundesamt (EBA) hat es trotzdem genehmigt.<\/p>\n<p>Zwei der Tunnel sollen in Obert\u00fcrkheim an die Oberfl\u00e4che kommen in Richtung Esslingen. Die anderen beiden Tunnelr\u00f6hren machen eine Kurve von etwa 110 Grad in Richtung Bad Cannstatt und kommen beim Untert\u00fcrkheimer Bahnhof wieder nach oben. F\u00fcr den Bau dieser Tunnel ist in Wangen der Zwischenangriff Ulmer Stra\u00dfe, wo am 4.12. ein Tunnelanstich inszeniert werden soll. Der Zwischenangriff Benzstra\u00dfe in Untert\u00fcrkheim erlangte Ende August durch \u00fcberlaute Rammarbeiten eine gewisse Ber\u00fchmtheit.<br \/>\n<span id=\"more-49421\"><\/span><br \/>\nIn Untert\u00fcrkheim gibt es au\u00dferdem einen der beiden Planfeststellungsabschnitte (PFA), die bis heute nicht genehmigt sind: Es ist der Wartungs- und Abstellbahnhof, der PFA 1.6b. Dieses Verfahren ruht. Im Sommer 2010 haben wir unsere Einwendungen abgegeben. Seither passiert: Nichts! Und das seit nunmehr drei Jahren und drei Monaten!<\/p>\n<p>Letztes Jahr im September wollten wir vom Infob\u00fcndnis Zukunft Schiene kurz den L\u00e4rm simulieren, der von dem geplanten Wartungs- und Abstellbahnhof ausgehen soll: 107 dB(A). Die Stadt Stuttgart hat uns das kurz vorher verboten, Zitat: \u201eSowohl die Lautst\u00e4rke als auch die Art der [\u2026] Schallquelle ist geeignet, das Ruhebed\u00fcrfnis der direkten Anwohner und Betroffener weit dar\u00fcber hinaus erheblich zu st\u00f6ren.\u201c<\/p>\n<p>F\u00fcr den genehmigten Abschnitt 1.6a, den bereits erw\u00e4hnten Tunnel vom Hauptbahnhof nach Ober- und Untert\u00fcrkheim ist die Stadt Stuttgart nicht zust\u00e4ndig. Hier hat das EBA der Bahn in Sachen L\u00e4rm und Ersch\u00fctterungen ausdr\u00fccklich Auflagen erteilt und Nebenbestimmungen erlassen. Im Planfeststellungsbeschluss (PFB) hei\u00dft es auf Seite 37: \u201eW\u00e4hrend der Bauzeit hat die Vorhabentr\u00e4gerin sicherzustellen, dass die Festlegungen der [\u2026] AVV Baul\u00e4rm [\u2026] eingehalten werden.&#8220;Im Falle von (unvermeidlichen) \u00dcberschreit- ungen dieser Grenzwerte ist die Bahn sowohl zu aktiven als auch zu passiven Schutzma\u00df-nahmen verpflichtet. Vom Anspruch auf L\u00e4rmvorsorge und auf Entsch\u00e4digungszahlungen in H\u00f6he von bis 100 Prozent der Mietkosten ist die Rede. Was passiert mit einer Baustelle, bei der wiederholt gegen Auflagen und Vorschriften versto\u00dfen wird? Sie wird eingestellt \u2013 normalerweise. Die Realit\u00e4t sieht leider anders aus: Die Bahn hat dem EBA im Juli 2013 rechtzeitig vor Baubeginn ein Detailgutachten vorgelegt, in dem irre laute L\u00e4rmemis-sionen prognostiziert wurden. Das war\u2018s.<\/p>\n<p>In der Nacht vom 28. auf den 29. August hat die Bahn dann den prognostizierten H\u00f6llenl\u00e4rm vollf\u00fchrt. Das trieb die AnwohnerInnen zu Dutzenden auf die n\u00e4chtliche Baustelle und f\u00fchrte zur vor\u00fcbergehenden Einstellung derselben. Warum sowohl die Bahn als auch das EBA angeblich von der Lautst\u00e4rke der Rammarbeiten \u00fcberrascht waren, versteht niemand: Die Rammarbeiten waren mit \u00fcber 120 dB(A) prognostiziert worden. Ausgerechnet von dieser Nacht gibt es keine L\u00e4rmmessungen, obwohl die Bahn laut Auflagen des EBA dazu verpflichtet ist. Seither haben an mehreren Wochenenden immer wieder Rammarbeiten an der Benzstra\u00dfe stattgefunden. Man konnte sie in weitem Umkreis noch als dumpfes Grollen h\u00f6ren. In der N\u00e4he der Baustelle vibriert der Boden. Diese Rammarbeiten sind deutlich leiser als die Ende August. Allerdings \u00fcberschreitet die Bahn weiterhin mit sch\u00f6ner Regelm\u00e4\u00dfigkeit die im PFB genannten Grenzwerte.<\/p>\n<p>Wir haben das EBA auf diese nicht genehmigten \u00dcberschreitungen hingewiesen und die lapidare Antwort bekommen, es handle sich nicht um Grenzwerte, sondern nur um Richtwerte. Vielleicht sollte das EBA einmal den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom 21.04.2011 lesen: \u201e<em>Die Immissionsrichtwerte [\u2026] der AVV Baul\u00e4rm setzen [\u2026] verbindliche H\u00f6chstgrenzen fest, die vom Betreiber eingehalten und von der Verwaltung durchgesetzt werden m\u00fcssen<\/em>.\u201c<\/p>\n<p>Wer in Untert\u00fcrkheim wegen der Rammarbeiten nicht schlafen kann und die Polizei ruft, wird am Telefon abgewimmelt mit dem Hinweis \u201eDas ist alles genehmigt, was wollen Sie denn?\u201c Auch die Bahn behauptet in ihren sogenannten Anwohnerinformationen, dass ausdr\u00fccklich auch die besonders l\u00e4rmintensiven Arbeiten genehmigt seien. Offensichtlich will oder kann das EBA seiner Aufgabe als Aufsichtsbeh\u00f6rde nicht nachkommen. Deshalb haben wir den Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages eingeschaltet. Unser Anliegen wird derzeit vom Petitionsausschuss gepr\u00fcft.<\/p>\n<p>Bei den Rammarbeiten sind durch die Ersch\u00fctterungen massive Sch\u00e4den an einem Wohnhaus in Untert\u00fcrkheim aufgetreten, das vorher nicht in die Beweissicherung der Bahn aufgenommen worden war. Inzwischen geben sich bei dem Eigent\u00fcmer Sachverst\u00e4ndige und Gutachter der Bahn die Klinke in die Hand. Zurecht fragt der gleicherma\u00dfen besorgte und entr\u00fcstete Hausbesitzer: \u201eWarum kommt Ihr erst jetzt?\u201c Risse in einem Wohnhaus sind wirklich schlimm, aber man kann sie sehen. Gesundheitssch\u00e4den durch L\u00e4rmbel\u00e4stigung treten erst nach und nach auf. Umso wichtiger w\u00e4re es, dass sich die Aufsichtsbeh\u00f6rde darum k\u00fcmmert, dass die Grenzwerte auch wirklich eingehalten werden.<\/p>\n<p>Und das alles ist erst der Anfang! Wie sieht es aus beim viel beschworenen Schutz des Mineralwassers? Das Amt f\u00fcr Umweltschutz schreibt in seiner Stellungnahme zu den beantragten Plan\u00e4nderungen f\u00fcr das GWM, deren Er\u00f6rterung am 12. Dezember fortgesetzt werden soll: \u201eBei konsequenter Einhaltung aller Nebenbestimmungen [\u2026] bestehen keine wasserwirtschaftlichen Gr\u00fcnde, die Genehmigung (\u2026) zu versagen.\u201c Ja, um Himmels willen! Das hei\u00dft so viel wie: Auf gar keinen Fall! Denn die Erfahrung zeigt: Wenn etwas erst einmal genehmigt ist, k\u00fcmmert sich kein Mensch mehr um die Einhaltung irgendwelcher Auflagen und Nebenbestimmungen!<\/p>\n<p>Vieles beim Projekt Stuttgart 21 wurde genehmigt, obwohl es sich am Rande des technisch M\u00f6glichen und teilweise sogar dar\u00fcber hinaus bewegt. Daher wurden vom EBA zahlreiche Auflagen und Nebenbestimmungen erlassen. Was tut dieses EBA? M\u00fcssen die Anwohner von sich aus rechtliche Schritte einleiten, obwohl die Aufsichtsbeh\u00f6rde von Amts wegen t\u00e4tig werden m\u00fcsste? M\u00fcssen wir das EBA wirklich erst durch eine Verpflichtungsklage zum Einschreiten bewegen?<br \/>\nBereits am 30.09.2010, dem schwarzen Donnerstag, hatte sich das EBA darauf beschr\u00e4nkt, ein Fax zu verschicken, dass wegen fehlender Unterlagen noch keine B\u00e4ume gef\u00e4llt werden d\u00fcrfen. Kontrolle? Durchsetzung des F\u00e4llverbots? Fehlanzeige! Die B\u00e4ume wurden gef\u00e4llt \u2013 verbotenerweise.<\/p>\n<p>Der Tunnel zwischen dem Bahnhof und Ober- und Untert\u00fcrkheim soll \u00fcbrigens auch durch unausgelaugten Gipskeuper gehen \u2013 mit zahlreichen Auflagen und Nebenbestimmungen. Auch f\u00fcr den Brandschutz sind zahlreiche Auflagen vermerkt.<br \/>\nWenn ich an den Berliner Flughafen denke, der oberirdisch und auf freiem Gel\u00e4nde errichtet wurde \u2013 und nicht funktioniert \u2013 und dann daran, dass in Stuttgart eine dicht besiedelte Gegend in einem Heilquellenschutzgebiet untertunnelt werden soll \u2013 und dass das EBA die Aufsicht hat, dann kann ich nur sagen: Lieber \u2013 oben bleiben!<\/p>\n<p>Das Video der Rede von Sabine Reichert finden Sie<a href=\"http:\/\/www.bei-abriss-aufstand.de\/\"> hier.<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Rede von Sabine Reichert, Zukunft Schiene, auf der 199. 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