{"id":10105,"date":"2015-07-17T17:30:02","date_gmt":"2015-07-17T15:30:02","guid":{"rendered":"http:\/\/netzwerke-21.de\/?p=10105"},"modified":"2017-12-08T00:55:48","modified_gmt":"2017-12-07T22:55:48","slug":"zur-informationsveranstaltung-der-netzwerke-im-rathaus-am-15-juli-2015","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/netzwerke-21.de\/?p=10105","title":{"rendered":"Nachtrag zur Informationsveranstaltung der Netzwerke im Rathaus am 15.Juli 2015"},"content":{"rendered":"<p>Letzten Mittwoch fand die gemeinsame <a href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/?p=9917\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Informationsveranstaltung der Netzwerke und der Gr\u00fcnen-Fraktion des Gemeinderates <\/a>im Rathaus statt. Als Redner sprachen: Nina Homoth (Regierungspr\u00e4sidium Stuttgart) \u00fcber die vorzeitige Besitzeinweisung, Enteignung und Entsch\u00e4digung, Frank Schweizer (Netzwerk Kernerviertel) f\u00fcr den verhinderten Prof. Dr. Uwe Dreiss zu den kritischen Punkten der von der Bahn angebotenen Gestattungs- bzw. Bauerlaubnisvertr\u00e4ge und der Rechtsanwalt Bernhard Ludwig \u00fcber rechtliche Aspekte beim Immissionsschutz insbesondere bei Baul\u00e4rm. Auch Vertreter der Bahn verfolgten interessiert die Veranstaltung, darunter auch Peter Sturm, der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH und Dr. Florian Bitzer, Abschnittsleiter der Technischen Fachdienste. Fotos der Veranstaltung von Wolfgang R\u00fcter mit den Folien finden Sie <a href=\"https:\/\/plus.google.com\/photos\/112478480755709713158\/albums\/6172070719828950545\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">hier<\/a>. Die Stuttgarter Zeitung berichtete in dem Beitrag &#8222;<a title=\"StZ Hausbesitzer kritisieren Angebote der Bahn bei S\u200921\" href=\"http:\/\/www.stuttgarter-zeitung.de\/inhalt.stuttgart-21-hausbesitzer-kritisieren-angebote-der-bahn-bei-s-21.64a9f228-2e45-4ce0-a7d3-94d2bf83d1d5.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Hausbesitzer kritisieren Angebote der Bahn bei S\u200921&#8243; <\/a>. Die Stuttgarter Nachrichten im Beitrag &#8222;<a title=\"StN Allgemeininteresse hat Vorrang\" href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/Zur-InfoVeranstaltung-StN-v.-21.7.2015.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Allgemeininteresse hat Vorrang<\/a>&#8222;.<\/p>\n<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" src=\"http:\/\/www.parkschuetzer.de\/assets\/statements_neu\/000\/183\/984\/original\/Netzwerke-Veranstaltung_Stuttgart_DSC4558-001.JPG?1437050667\" alt=\"http:\/\/www.parkschuetzer.de\/assets\/statements_neu\/000\/183\/984\/original\/Netzwerke-Veranstaltung_Stuttgart_DSC4558-001.JPG?1437050667\" width=\"647\" height=\"429\" \/><\/p>\n<p>Da die Veranstaltung dieses Mal nicht aufgezeichnet wurde, m\u00f6chten wir noch kurz \u00fcber die wichtigsten Punkte der Redebeitr\u00e4ge informieren:<\/p>\n<p>Die Begr\u00fc\u00dfung und Moderation des Abends \u00fcbernahm die <strong>Gr\u00fcnen-Stadtr\u00e4tin Clarissa Seitz<\/strong>. Sie kritisierte die Stadt Stuttgart und das Land Baden-W\u00fcrttemberg, die sich bislang bei der Unterst\u00fctzung ihrer von Stuttgart 21 betroffenen B\u00fcrger &#8222;<em>nicht mit Ruhm bekleckert h\u00e4tten<\/em>&#8222;. Auch das Eisenbahn-Bundesamt w\u00fcrde seiner Aufsichtspflicht nicht gerecht werden. Statt dessen m\u00fcssten in den Netzwerken engagierte B\u00fcrger in ihrer Freizeit Gutachten zu L\u00e4rm und Ersch\u00fctterung lesen. Auch bei den Gestattungsvertr\u00e4gen h\u00e4tten die Stadt und das Land im Interesse ihrer B\u00fcrger im Falle von eintretenden Bausch\u00e4den eine echte Beweislastumkehr f\u00fcr Bausch\u00e4den und keine Einschr\u00e4nkung f\u00fcr die Bebaubarkeit der Grundst\u00fccke einsetzen k\u00f6nnen. Clarissa Seitz fordert, dass die Stadt und das Land bei Stuttgart 21 nicht nur als Projektpartner, sondern auch als Anwalt ihrer B\u00fcrger auftreten sollen.<\/p>\n<p>Auch <strong>Rudi R\u00f6der vom Netzwerk Killesberg und Umgebung e.V.<\/strong>, der im Namen der Netzwerke das Gru\u00dfwort sprach, wies auf die wichtige Arbeit der Netzwerke hin. Erst auf Druck der Netzwerke, die das EBA und die Bahn auf gesch\u00f6nte Berechnungen bei Schallschutz aufmerksam gemacht und verst\u00e4rkt aktiven Schallschutz gefordert h\u00e4tten, sei jetzt die Bewegung in die Sache gekommen. Er z\u00e4hlte zentrale Forderungen der Netzwerke auf, wie die Bestellung eines von der Bahn unabh\u00e4ngigen Immissionsschutzbeauftragten, den Baurisiken angemessene Haftungsregelungen, Emmissionsberechnungen auf Basis der tats\u00e4chlich geplanten Baugeschehens, widerspruchslose Information \u00fcber die zu erwartenden Ersch\u00fctterungen bei Rammarbeiten und einen Dialog der Betroffenen auf Augenh\u00f6he mit der Bahn. So sei es beispielsweise wichtig, dass die Eigent\u00fcmer \u00fcber die durch den Tunnelbau verursachten Setzungen informiert werden. Aktuell habe er den Hinweis erhalten, dass sich ein Haus an der Fr\u00fchlingshalde um 18 Millimeter gesetzt h\u00e4tte. Allerdings hatte Prof. Wittke als Sachverst\u00e4ndige der Bahn f\u00fcr den Tunnelbau nahezu alle prognostizierten Setzungen in dieser Gr\u00f6\u00dfenordnung als unproblematisch dargestellt. Ob diese Setzung tats\u00e4chlich keine Auswirkungen auf die Geb\u00e4udesubstanz hat, w\u00fcrde sich noch zeigen.<\/p>\n<p><strong>Nina Homoth, Regierungsdirektorin und zust\u00e4ndige Referatsleiterin f\u00fcr Recht und Planfeststellung beim Regierungspr\u00e4sidium Stuttgart<\/strong>, bedankte sich f\u00fcr die Einladung und damit die M\u00f6glichkeit eine gr\u00f6\u00dfere Anzahl der durch Stuttgart 21 betroffenen Eigent\u00fcmern \u00fcber die Rechtslage zur &#8222;<em>Findung einer Verhandlungsposition<\/em>&#8220; aufkl\u00e4ren zu k\u00f6nnen. In ihrem Vortrag ging sie allerdings weniger auf das eigentliche Verfahren der vorzeitigen Besitzeinweisung ein, sondern auf die rechtlichen Grundlagen, wie Artikel 14 des Grundgesetzes,\u00a0 die Planfeststellung bei Stuttgart 21 sowie die Regelungen des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG). Sie verwies auf die enteignungsrechtliche Vorwirkung der bestandskr\u00e4ftigen Planfeststellungsbeschl\u00fcsse bei Stuttgart 21 und die rechtlichen Voraussetzungen nach dem AEG f\u00fcr eine vorzeitigen Besitzeinweisung. Die Folien ihres Vortrages finden Sie <a href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/150715_besitzeinweisung_enteignung_entsch__digung.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">hier.<\/a><\/p>\n<p>Die vorzeitige Besitzeinweisung sei rechtlich zul\u00e4ssig, wenn der Beginn von Bauarbeiten geboten und der Eigent\u00fcmer sich nicht zur Unterfahrung seines Grundst\u00fcckes bereit erkl\u00e4ren w\u00fcrde. In einer m\u00fcndlichen Verhandlung, die einer vorzeitigen Besitzeinweisung vorangeht, h\u00e4tte das Regierungspr\u00e4sidium die Aufgabe zwischen den beiden Seiten zu vermitteln. Die Bahn m\u00fcsse im Vorfeld f\u00fcr das Unterfahrungsrecht ein angemessenes Angebot geben. Auf ihre Aussage, dass dabei der Verkehrswert eines Grundst\u00fcckes heranzuziehen sei, kam aus dem Saal Protest. Denn die bisherigen schriftlichen Angebote der Bahn basieren auf dem durchschnittlichen Bodenrichtwert eines Gebietes und ber\u00fccksichtigen\u00a0 nicht die Besonderheiten eines Grundst\u00fcckes wie Bebaubarkeit und Lage. Nina Homoth wies in ihrem Vortrag daraufhin, dass es beim Regierungspr\u00e4sidium eine Enteignungskommission gebe, die bei besonderen Abweichungen die individuelle Bewertung des Grundst\u00fccks vornehme. Offen blieb, wie diese Kommission besetzt ist und inweit diese sich vom unabh\u00e4ngigen Gutachterausschuss der Stadt, der gegen Rechnung eine sehr zuverl\u00e4ssige Werteinsch\u00e4tzung des Grundst\u00fccks erstellen kann, unterscheidet. Ungekl\u00e4rt blieb auch, warum der Eintrag der Bahn als &#8222;<em>Dienstbarkeitsberechtigte<\/em>&#8220; im Grundbuch an erster Stelle erfolgen soll. Eigent\u00fcmer meldeten Zweifel an, ob hier ihre Banken sich damit einverstanden erkl\u00e4ren.<\/p>\n<p><strong>Frank Schweizer, Initiator der Netzwerke und Sprecher des Netzwerks Kernerviertel<\/strong> wies in seinem Vortrag daraufhin, dass die Bahn bereits seit Jahren die Unterfahrungsrechte von den Eigent\u00fcmern h\u00e4tte einholen k\u00f6nnen. Die Angebote k\u00e4men jetzt nur kurz vor Baubeginn. Die wegen der Kurzfristigkeit angebotenen Gestattungserlaubnisse h\u00e4tten ihre rechtlichen T\u00fccken, insbesondere wenn nicht gekl\u00e4rt sei, bis wann die Entsch\u00e4digung von der Bahn geleistet werden m\u00fcsse. Er empfahl auch die von der Bahn angebotenen Gestattungsvertr\u00e4ge nicht zu unterschreiben, sondern zu verhandeln. So sei es beispielsweise im Hinblick auf die Haftungsfrage entscheidend, was unter einer &#8222;verkehrs\u00fcblichen Sorgfalt&#8220; zu verstehen sei. Das hei\u00dft, ob der Bau der Tunnel nach dem &#8222;<em>neuesten Stand der Technik<\/em>&#8220; oder wie in den Muster-Gestattungsvertr\u00e4gen formuliert, nur nach den &#8222;<em>anerkannten Regeln der Technik<\/em>&#8220; geboten sei. In den Vertr\u00e4gen m\u00fcsse, so Schweizer, auch eine echte Beweislastumkehr vereinbart werden. Die Eigent\u00fcmer d\u00fcrften nicht das Risiko des Tunnelbaus in geologisch schwierigen Gebiet tragen. Auch nach dem eigentlichen Tunnelvortrieb k\u00f6nnten noch Jahre sp\u00e4ter Sch\u00e4den eintreten. Nicht hinzunehmen sei auch, dass man einen Passus unterschreiben m\u00fcsse, der eine Zustimmung der Bahn bei baulichen Ver\u00e4nderungen vorsieht. Die Netzwerke fordern, die Bahn solle ihre Tunnel so bauen, dass das dar\u00fcber liegende Grundst\u00fcck in seiner Bebaubarkeit nicht eingeschr\u00e4nkt sei. Die Folien des von Prof. Dr. Uwe Dreiss entworfenen Vortrages finden sie <a href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/150715_Gestattungsv_Bauerlaubnisvertrag-oder-Gestattungserkl\u00e4rung-Was-ist-fai-U_Dreiss_FS_1.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">hier.<\/a><\/p>\n<p>Mit Blick auf den Bahnvorstand schlug Frank Schweizer einen Musterprozess \u00fcber die H\u00f6he der Entsch\u00e4digungen vor, die sich bislang nach dem von der Bahn entwickelten Verfahren auf der Basis der Bodenrichtwerte berechnet. <strong>Der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der DB Projekt Peter Sturm<\/strong> ging darauf ein und bot an, dass die Netzwerke ihm einen geeigneten Eigent\u00fcmer vorschlagen k\u00f6nnten. Auch die Bahn h\u00e4tte ein hohes Interesse an einer Kl\u00e4rung dieser Frage. Nach Aussagen von Peter Sturm sind vom Tunnelbau bei Stuttgart 21 rund 3.400 Flurst\u00fccke betoffen. Von rund 1.100 Eigent\u00fcmern hat die Bahn bereits die Unterfahrungsrechte eingeholt, davon\u00a0 97 % \u00fcber eine vertragliche Regelung. Nur bei 3 % der Eigent\u00fcmer sei eine vorzeitigen Besitzeinweisung erfolgt. Von 1.900 Eigent\u00fcmer m\u00fcssen noch die Unterfahrungsrechte eingeholt werden. Die Vertr\u00e4ge w\u00fcrden einen Passus vorsehen, nachdem die Eigent\u00fcmer bei einer rechtlichen Kl\u00e4rung nachtr\u00e4glich besser gestellt werden.<\/p>\n<p>Der <strong>Rechtsanwalt Berhard Ludwig<\/strong> stellte zu Beginn seines Vortrages die rechtlichen Grundlagen im Immissionsrecht, einschlie\u00dflich der Auflagen aus den vom Eisenbahn-Bundesamt erlassenen Nebenbestimmungen der Planfeststellungsbeschl\u00fcssen zu Stuttgart 21 vor. Die Planfeststellungsbeschl\u00fcsse verweisen auf die AVV-Baul\u00e4rm, die vorrangig aktiven Schallschutz bei \u00dcberschreitung der Richtwerte vorsieht. Bei einer mehr als zwei monatigen \u00dcberschreitung um + 5 dB(A) besteht das Recht auf passiven Schallschutz und ggf. Entsch\u00e4digung. Die Folien seines Vortrages k\u00f6nnen Sie <a href=\"http:\/\/netzwerke-21.de\/wordpress\/wp-content\/uploads\/Immissionsschutz-Lud-15-07-15.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">hier<\/a> abrufen.<\/p>\n<p>Die verfassungsrechtliche Zumutsbarkeitsschwelle bei Dauerl\u00e4rm liegt bei 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts. Diese Schwelle d\u00fcrfte auch bei einem L\u00e4rmpegel aus Baul\u00e4rm und Fremdger\u00e4uschen gelten. In diesen F\u00e4llen muss der Staat gegen L\u00e4rm vorgehen. Nach der aktuellen L\u00e4rmforschung besteht jedoch bereits bei 60-65 dB(A) Gesundheitsgefahr. Bei Pegelwerten von 80-85 dB(A) drohen H\u00f6rsch\u00e4den.<\/p>\n<p>In seinem Vortrag wies Bernhard Ludwig am Beispiel des Kernerviertels daraufhin, dass die Umsetzung der Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschl\u00fcssen mangelhaft sei. So h\u00e4tte beispielsweise die Bahn mit den ersten Bauarbeiten im Herbst 2013 begonnen. Das nach der Planfeststellung geforderte anschnitts\u00fcbergreifende schalltechnische Detailgutachten wurde jedoch erst im Dezember 2014 erstellt und der passive Schallschutz nur unzureichend umgesetzt. So sind beispielsweise bis heute keine Schallschutzfenster beim Wohngeb\u00e4ude Willy-Brandt-Stra\u00dfe 18 eingebaut, das unmittelbar von den lauten Trog- und SSB-Bauarbeiten betroffen ist und dessen Eigent\u00fcmer das Land Baden-W\u00fcrttemberg sei. F\u00fcr den unmittelbaren Umkreis dieses Geb\u00e4ude sind f\u00fcr die Hauptbauma\u00dfnahmen Spitzenpegel von 80 dB(A) prognostiziert. Bereits in den Vorbereitungsarbeiten wurden in der unmittelbaren Nachbarschaft (Dach S\u00e4ngerstra\u00dfe 6) bis zu 74,3 dB(A) gemessen.<\/p>\n<p>Die DB Netz habe auch passiven Schallschutz auf Basis \u00fcberholter Detailgutachten angeboten und erst auf seine anwaltliche Intervention korrigiert. Auch wurde erst auf seine Intervention eine Klausel in dem angebotenen\u00a0 Erstattungsvertrag f\u00fcr den passiven Schallschutz ge\u00e4ndert, die den Ausschluss aller weiteren Rechte vorsah.<\/p>\n<p>Ebenfalls sei die Vollzugskontrolle bzw. die Wahrnehmung der Aufsichtspflicht durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) v\u00f6llig unzureichend. Dabei w\u00e4re nach dem AEG das EBA verpflichtet, im Einzelfall Anordnungen bzw. eine Bauuntersagung bei Gesundheitsgef\u00e4hrung zu treffen. Bernhard Ludwig empfahl daher den vom Baul\u00e4rm durch Stuttgart 21 Betroffenen sich bei Beschwerden neben der Bauinfo auch unbedingt schriftlich an das Eisenbahn-Bundesamt (<em>Eisenbahn-Bundesamt Au\u00dfenstelle Karlsruhe \/ Stuttgart, <\/em><em>Olgastra\u00dfe 13, 70182 Stuttgart oder E-Mail: poststelle@eba.bund.de)<\/em> zu wenden.<\/p>\n<p>Auf diesen Vortrag wandte der im Publikum anwesende <strong>Abschnittsleiter der Technischen Fachdienste bei Stuttgart 21 Dr. Florian Bitzer<\/strong> ein, dass die Bahn jetzt aktive Schallschutzma\u00dfnahmen im Kernerviertel umsetzen w\u00fcrde. \u00dcber diese Schutzma\u00dfnahmen werden noch Ma\u00dfnahmenbl\u00e4tter erstellt, die wie die Gutachten im Internet ver\u00f6ffentlicht werden. Die Bahn h\u00e4tte auch ein sehr hohes Interesse, dass die L\u00e4rmprognosen stimmen w\u00fcrden. Ansonsten w\u00fcrde der Bahn dies sp\u00e4testens bei den laufenden Messungen &#8222;<em>krachend auf die F\u00fc\u00dfe fallen<\/em>&#8222;.\u00a0 So w\u00fcrde jetzt auch im Hinblick auf die geplanten aktiven Schallschutzma\u00dfnahmen und die fortgeschriebene Ausf\u00fchrungsplanung ein neues Detailgutachten f\u00fcr das Kernerviertel erstellt werden.<\/p>\n<p><strong>Update 18.07.2015:<\/strong> Die Stuttgarter Zeitung berichtet in ihrer heutigen Ausgabe <a title=\"StZ Setzungen am Fu\u00df des Killesbergs\" href=\"http:\/\/www.stuttgarter-zeitung.de\/inhalt.stuttgart-21-setzungen-am-fuss-des-killesbergs.bdce0762-b7aa-422e-be14-66b6958d03ff.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">(hier)<\/a>, dass die Bahn den auf der Veranstaltung genannten Senkungswert von 18 Millimeter bei einem Geb\u00e4ude in der Fr\u00fchlingshalde dementiert. Es seien bislang maximale Senkungen in der Gr\u00f6\u00dfenordnung von 13,5 Millimeter gemessen worden. &#8222;<em>Die Bahn&#8220;<\/em>, so die StZ, &#8220; sieht sich in diesem Fall noch ausreichend von den Grenzwerten entfernt. \u201e<em>Bei uns ist auch keine Schadensmeldung aus diesem Bereich eingegangen<\/em>\u201c, so der Sprecher&#8220;.<\/p>\n<p><strong>Update: 21.07.2015:<\/strong> Martin Steeb von der Fraktionsgesch\u00e4ftsstelle der Gr\u00fcnen hat bei Frau Homoth wegen der Enteignungskommission nachgehakt. Sie hat ihm schriftlich darauf folgendes geantwortet:<\/p>\n<p>&#8222;<em>Ich denke, Sie spielen an auf die Frage nach dem Verkehrswert des Grundst\u00fccks (oder des sonstigen Gegenstands der Enteignung), anhand dessen sich die Entsch\u00e4digung f\u00fcr den durch die Enteignung eintretenden Rechtsverlust bemisst (\u00a7 9 Abs. 1 S. 1 LEntG)?<\/em><br \/>\n<em> Hierbei befinden wir uns, wohlgemerkt, im Enteignungs- nicht im Besitzeinweisungs- verfahren (im letzteren wird in der Regel eine Verzinsung der \u2013 sp\u00e4teren \u2013 Enteignungsentsch\u00e4digung zugesprochen).\u00a0 Im Enteignungsverfahren also ist es Aufgabe der Enteignungskommission, sofern sie dem Enteignungsantrag stattgibt, \u00fcber den jeweiligen Verkehrswert des enteigneten Rechts zu befinden (also bei der Eintragung einer Dienstbarkeit im Sinne eines Wegerechts \u2013 Tunnel! &#8211; die Verkehrswertminderung in Bezug auf das Grundst\u00fcck, an dem das Eigentum ja erhalten bleibt). In Baden-W\u00fcrttemberg verhandelt und entscheidet diese Kommission \u00fcber die Enteignung und\/oder die Besitzeinweisung: den Vorsitz f\u00fchrt ein Jurist des Referats 24 \u201eRecht, Planfeststellung\u201c des Regierungspr\u00e4sidiums, weitere Mitglieder sind zwei ehrenamtliche Beisitzer, die \u00fcber eine gewisse Sachkunde bei der Beurteilung von Grundst\u00fccksverkehrswerten verf\u00fcgen.&#8220;<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Letzten Mittwoch fand die gemeinsame Informationsveranstaltung der Netzwerke und der Gr\u00fcnen-Fraktion des Gemeinderates im Rathaus statt. Als Redner sprachen: Nina Homoth (Regierungspr\u00e4sidium Stuttgart) \u00fcber die vorzeitige Besitzeinweisung, Enteignung und Entsch\u00e4digung, Frank Schweizer (Netzwerk Kernerviertel) f\u00fcr den verhinderten Prof. Dr. Uwe &hellip; <a href=\"https:\/\/netzwerke-21.de\/?p=10105\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":6,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1,83,28,44,31,49,35,17,16,21,20,62,39,13,25,34,26,10],"tags":[],"class_list":["post-10105","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein","category-anwohnerveranstaltung","category-bauinfo-kommunikationsbuero","category-degerloch","category-eisenbahn-bundesamt","category-feuerbach","category-gablenberg","category-gestattungsvertraege","category-haftung-im-schadensfall","category-kernerviertel","category-killesberg","category-klageverfahren","category-land-bw","category-laerm","category-obertuerkheim","category-planfeststellung","category-stadt-stuttgart","category-veranstaltungen"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/netzwerke-21.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/10105","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/netzwerke-21.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/netzwerke-21.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/netzwerke-21.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/6"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/netzwerke-21.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=10105"}],"version-history":[{"count":84,"href":"https:\/\/netzwerke-21.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/10105\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":26602,"href":"https:\/\/netzwerke-21.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/10105\/revisions\/26602"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/netzwerke-21.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=10105"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/netzwerke-21.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=10105"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/netzwerke-21.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=10105"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}